Muss ich als Ausländer vor Gericht erscheinen?

6 Antworten

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Soweit ich weiß, läuft es so:

Hältst du dich in Österreich aufhalten, kann das Deutsche Gericht die Ladung zur Hauptverhandlung nicht zwangsweise durchsetzen. Die Befugnis des Deutschen Gerichts endet an der deutschen Grenze. Das Gericht kann daher eine Vorführung nicht anordnen, wenn du zur Hauptverhandlung nicht kommen willst.
Das Gericht kann sich lediglich im Wege des Rechtshilfeersuchens an die
Behörden in Österreich wenden und beantragen dich von einem
österreichischen Gericht als Zeuge vernehmen zu lassen. Das dürfte aber doch eher selten vorkommen.

Es ist nur die Frage, hast du ein Interesse zur Hauptverhandlung zu gehen oder nicht?

Wezwoelf 
Fragesteller
 15.01.2016, 10:54

Also, vorerst es geht um einen "Betrug" wobei der Typ sein Geld bereits vor langer Zeit zurückerhalten hat (250.- Euro). Das Problem ist, dass es von mir bis zum Gericht wo ich hin sollte 1200km sind. Daher wär es mir lieber die Sache in Österreich zu klären.

Y0DA1  15.01.2016, 10:58
@Wezwoelf

Dann wende dich am besten erst mal Telefonisch an das Gericht und sag denen, dass du nicht kommen magst. Sie können dich ja auch schlecht dazu zwingen. Solltet ihr dann zu einem für dich akzeptablen Ergebnis in dem Gespräch kommen, verlange das nochmal Schriftlich. Wenn nicht, wende dich Schriftlich an das Gericht und lege Widerspruch ein.

Wezwoelf 
Fragesteller
 15.01.2016, 17:36

Hat sich erledigt ! Kann mir nichts schlimmeres passieren als dass ich dann in Österreich dafür herangezogen werde ! Meine Gerichtsbarkeit ist in Österreich ! Wurde mir eben vom Oberlandesgericht bestätigt !

Wenn Du als Angeklagter einen Gerichtstermin hast, musst Du den wahrnehmen.

Das ist dem Gericht relativ egal, ob Du in der Nähe wohnst oder in Österreich.

Kümmere Dich schon mal um die Bahn- oder Flugverbindungen und um ein Hotelzimmer. lg Lilo

Bei einem Zeugen werden die Fahrtkosten erstattet, wie das bei einem Angeklagten ist, weiß ich nicht. Sollte die Anklage fallen gelassen werden, Du also nicht schuldig bist, hast Du mit Sicherheit ein Anrecht auf Fahrtkostenerstattung.

Wezwoelf 
Fragesteller
 20.01.2016, 08:38

Also deine Antwort ist schon einmal ein absoluter blödsinn ! Wieso Antwortest du wenn du keine Ahnung hast ? Also: Ich MUSS nicht erscheinen, es kann maximal eine Aufhentsaltermittlung gemacht werden, dass heist sollte ich jemals in deutschland eine Kontrolle haben dann werde ich vorGericht vorgeführt. Meine Gerichtsbarkeit ist Österreich und nicht Deutschland und somit hinfällig ! Habe soeben mit meinem Anwalt und dem zuständigen Gericht in Deutschland telefoniert. Beide haben mir die selbe Antwort gegeben !

LiselotteHerz  20.01.2016, 09:39
@Wezwoelf

Na toll, man kann also in Deutschland eine Straftat begehen, fährt dann schön nach Hause und es kann einem erstmal nichts passieren. Da fragt mich sich aber, wieso der Richter in Deutschland Dir diese Aufforderung zukommen ließ, die Adresse in Österreich war ja schließlich bekannt.

Ruf erstmal in der Geschäftsstelle an und frage nach.
Du kriegst deine Kosten ersetzt.

Auch wenn die Seite aus Sachsen ist, gilt es überall. Hab die genommen, weil es gut erklärt ist.

Zeugen haben nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen,
Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie
die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen
Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG) einen gesetzlichen
Anspruch auf Entschädigung von Fahrtkosten, Verdienstausfall und Ersatz
von Auslagen. Die Kosten für die Fahrkarte oder für das Benutzen eines
Kraftfahrzeuges werden von der Anschrift, welche auf der Ladung genannt
ist, erstattet. Wird die Anreise von einem anderen Ort aus angetreten,
ist  dies grundsätzlich vor dem Termin dem Gericht mitzuteilen. Etwaige
entstandene Mehrkosten können nicht erstattet werden, wenn diese
Mitteilung nicht erfolgte.

https://www.justiz.sachsen.de/agmab/content/723.htm

LiselotteHerz  15.01.2016, 10:52

Hier geht´s um Zeugenentschädigung. Ob die das auch bei einem Angeklagten erstatten, ist hier die Frage. Unfraglich ist, dass er da zu erscheinen hat.

brennspiritus  15.01.2016, 10:54
@LiselotteHerz

Viele Zeugen wissen nicht, dass sie nicht für lau kommen müssen. Wenn unser Frager das nicht braucht, dann kann er einfach weiter lesen. :)

Kathyli88  15.01.2016, 11:09

Der artikel handelt von zeugen. Zeugen werden für alle ihre kosten entschädigt. Er ist allerdings ein angeklagter. Dieser bekommt zunächst keine kostenerstattung. Es seidenn in der verhandlung würde herauskommen, dass er unschuldig ist und zu unrecht angeklagt wurde, dann bekommt er selbstverständlich sämtliche notwendigen auslagen erstattet

brennspiritus  15.01.2016, 11:12
@Kathyli88

Ja, siehste. Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Das hab ich übersprungen :)

Natürlich muss du dort erscheinen!!!!

Vorladung ist Vorladung.. Würde das nicht provozieren, außerdem gibt es Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich

Ist eine relativ einfache Sache. Wenn es um irgendein Bußgeld geht, kann das auch von Deutschland aus eingefordert werden. Das machen dann die netten Beamten bei euch. Und wenn du eine Straftat begangen hast und nicht erscheinst(Wo dann auch ein Haftbefehl gegen dich erlassen wurde), dann geht das auch. Da zwischen Deutschland und Österreich seid einiger Zeit eine Rechtshilfe gibt.

Wenn du ganz genau wissen willst, was da alles drin steht:


http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_16122013_VII1130081OST3.htm

Lg

Fragebob