Mietstreit nach angebohrter Wasserleitung

8 Antworten

Ich möchte nun gerne von euch wissen innerhalb welcher rechtlichen Möglichkeiten ich mich hier argumentativ gegenüber meinem Vermieter / Hausverwalter bewegen kann ?

Garnicht, denn welche sähe man denn da?

Tatsächlich hast du aus mietvertraglicher Nebenpflicht pfleglichen Umgangs mit der Mietsache sowohl wasser- oder spannungsführende Leitungen mit entsprechendem Gerät zu orten, um derartige Beschädigunen auszuschliessen, bevor du eine Wand anbohrst :-O

Wie auch die Sicherheitseinrichtungen wie Rauchmelder, FI-Schalter und Absperrventile regelmäßig zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Funktionstüchtigkeit eines Absperrventils kann man nun leicht selbst feststellen, den Schaft mit WD-40 o. ä. gängig und korrosionsfrei halten, halten lassen oder ersetzt verlangen, bevor man es benötigt :-O

Insofern hat sich der Vermieter hier überhaupt nichts vorwerfen zu lassen und dem geschädigten Mieter unter dir sind deine Überlegungen gar völlig schnurz: Der wird sich an den Schadensverursacher halten, sonst niemanden :-O

Den Schaden meldet man seiner Privat-Haftplicht-Versicherung oder zahlt ihn aus eigener Tasche, bezogen auf die vorsätzlich beschädigte Kellertür ohnehin. Denn die muss der Vermieter keinesfalls offen halten, sondern nur genehmigten oder befugten Zutritt ermöglichen.

Wenn man keine Ahnung hat, sollte man jemanden fragen, der sich damit auskennt und nicht hinterher Ausreden oder gar (Mit-)Schuldige woanders suchen:-O

G imager761

Stimmt, unsere Kellertüren sind auch nicht abgeschlossen, eben aus dem Grund, dass man an die Hähne kann wenn es nötig ist. Den defekten Hahn in deiner Wohnung musst du beweisen können, dann wirst du bestimmt nicht die ganze Schuld tragen.

Alles andere wird dir der Anwalt vom Mieterverein sagen, die regeln das für dich. Es fängt ja gut an, mit dem neuen Vermieter...

albatros  20.11.2014, 00:54

Das ist kein Hahn (Auslaufventil) sondern ein Absperrventil. Für dessen Funktionstüchtigkeit ist der Vermieter und nicht der Mieter verantwortlich.

Warte den Termin beim Mieterbund ab. Wenn der Vermieter Druck macht, dann informiere ihn schriftlich darüber, dass Du Dich vorab rechtlich beraten lässt und natürlich auch an einer gütlichen Einigung interessiert bist.

Nach dem Termin kannst Du immer noch entsprechend reagieren ,dann weisst Du ja - verbindlich - was Du wie tun solltest. Bist Du versichert? Haftpflicht o.ä.?

Tut mir Leid dein Vorgehen war schon grobfahrlässig und du musst für den Schaden aufgekommen und den Schaden deiner Hausratversicherung und Haftpflicht melden. Die eingetretene Tür allerdings brauchst Du nicht zu ersetzen, da ist der Vermieter zuständig, denn dies war ein Notfall um weiteren Schaden abzuwenden. Hauptwasserhähne müssen an allen Steigleitungen vorhanden und zugänglich sein, sofern nur ein Hauptwasserhahn vorhanden ist, also dieser..

Bei dem Nachbarn unter Dir kommt sogar seine eigene Hausratversicherung für den Wasserschaden auf. Meine Versicherung ist schon zwei mal für Wasserschäden aufgekommen. Das erste Mal in der Küche, da ist beim Mieter über mir der Schlauch vom Geschirrspüler abgegangen das zweite mal im Keller, dort habe ich ein komplett eingerichteten Werkzeugkeller und verschiedene Hölzer gelagert und dort war es noch schlimmer, da war der Ablauf der Badewanne vom Mieter darüber defekt, was er nicht bemerkt hatte, obwohl das Bad schon unter Wasser stand und ca 100 l Wasser in meinem Keller die Folge.waren.

Bevor man bohrt sollte man vorher immer mit einem Metall und Elktro-Suchgerät ie Wände absuchen, wo sich verborgene Leitungen befinden. Da Du das nicht getan hast ist das also schon grobfahrlässig.

Mein Rat, schaff dir die angeführten Geräte an, dann wird dir das nicht mehr passieren

Hier sind zunächst die Sachversicherungen (des Vermieters und des geschädigten Mieters) in Anspruch zu nehmen. Diese können Dich später ggfs. in Regress nehmen - aber nur zum Zeitwert der Schäden - und dann kommt Deine Privathaftpflichtversicherung in's Spiel und zahlt ggfs. an die anderen Versicherer.

Den Schaden hast Du zwar fahrlässig verursacht und so bist Du zumindest teilweise auch haftbar. Aber zunächst müssen der Gebäudeversicherer für entstandene Gebäudeschäden und der Hausratversicherer des anderen Mieters für Schäden an dessen Hausratsachen bemüht werden. Diese regulieren die Sachschäden in voller Höhe.