Muss eine Abmeldung vom Verein schriftlich erfolgen?
Hallo zusammen!
Meine Mitgliedschaft in einem kleinen gemeinnützigen Verein hat sich automatisch um ein Jahr verlängert und damit auch mein Jahresbeitrag.
Das ärgert mich sehr, weil ich per Einschreiben eine Kündigung eingereicht habe, aber wohl um einen Tag zu spät. Auf Nachfrage wurde mir das zumindest mitgeteilt. Ich würde jetzt gerne wissen, ob das Absendedatum dem Fristende entsprechen muss, oder die Zustellung. Und ob ich das auch persönlich, telefonisch oder per Email hätte kündigen können.
Danke schon einmal für eure Hilfe!
4 Antworten
Schau in die Satzung, das müsste da drin stehen.
Wenn Du wirklich einen Tag "zu spät" warst, hilft auch ein Einschreiben nix. Wenn Du das Einschreiben am letzten Tag der Mitgliedschaft eingereicht hast, gilt es als rechtens. Eine Kündigung muss immer schriftlich sein. Im Normalfall reicht eMail oder Brief, rechtzeitiges Abschicken vorausgesetzt - sicher ist halt das Einschreiben.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass ein "kleiner Verein", wie Du ihn nennst, so einen Aufstand macht. Da sind die wahrscheinlich auf jeden Cent angewiesen?
Zumindest ist sicher, dass Du ab jetzt nur noch "bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin" dabei bist.
Wenn in der Satzung nichts anderes steht, dann musst du schriftlich kündigen. Damit du nicht wieder den Kündigungstermin verpasst, kannst du jetzt deine Kündigung "zum nächstmöglichen Termin" schreiben. Bitte um schriftliche Bestätigung und bewahr diese auf. Dann hast du es schwarz auf weiß, ab wann du keinen Mitgliedsbeitrag mehr zahlen musst.
die zustellung und kündigungen bedürfen der schriftform