Frist zum austritt eines Vereins

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Maßgeblich sind die Regelungen der Satzung in der zum Zeitpunkt der Austrittserklärung geltenden Fassung. Wenn also die Satzung tatsächlich geändert wurde (prüfen!) und nun eine Austrittsfrist vorsieht, dann ist diese für dich verbindlich.

Ist ein Austritt zu dem von dir gewünschten Zeitpunkt demnach nicht möglich, muss der Verein den Austritt zum nächstmöglichen Zeitpunkt akzeptieren. Du musst also deinen Austritt nicht noch einmal erklären.

Wenn in der Satzung nichts weiter geordnet ist gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Dies sind 3 Monate vor Ablauf des laufenden Geschäftsjahres.

Für den Austritt aus einem Verein gibt es keine gesetzliche Frist. Wenn die Satzung keine Austrittsfrist kennt, kann der Austritt jederzeit mit sofortiger Wirkung erklärt werden.