Muss ein Widerspruch gegen Schulverweis vor Gericht geklärt werden?

4 Antworten

Innerhalb eines Monats kann man Widerspruch einlegen, wird dieser abgelehnt, kann man vor Gericht gehen. Aber dafür muss man einen Rechtsanwalt haben, der sich damit auskennt.

https://www.bussgeldkatalog.org/schulverweis/

da ich unschuldig bin

Das ist Deine Meinung. Es kommt darauf an, was Du getan hast, dass es zu einem Schulverweis gekommen ist.

Sobald Sie Widerspruch eingelegt haben, wird der Sachverhalt erneut geprüft. Die zuständige Behörde hat nun die Möglichkeit, den Verwaltungsakt zurückzunehmen, sofern sie dies als gerechtfertigt sieht. Alternativ kann sie bei der Entscheidung zum Schulverweis bleiben. Letzteres wird als sogenannter negativer Widerspruchsbescheid bezeichnet. Nun bleibt Ihnen letztlich die Möglichkeit, eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen. Spätestens hier ist es unbedingt erforderlich, dass Sie sich professionelle Hilfe suchen, indem Sie sich an einen (ggf. auf Verwaltungs- und Schulrecht spezialisierten) Rechtsanwalt wenden.

https://www.expertehilft.de/schulrecht/schulverweis-wie-koennen-eltern-dagegen-vorgehen/

Woher ich das weiß:Recherche

Physisch kaputt? Wie geht das denn?

Und "unschuldig" sind doch immer alle. Ein Schulverweis wird nicht leichtfertig ausgesprochen. Da muss schon einiges vorgefallen sein, sodass du ganz sicher nicht so unschuldig bist, wie du glaubst.

Da es in Deutschland die Schulpflicht gibt, kommst du auf jeden Fall an eine andere Schule, vermutlich an eine für Schüler mit Lernproblemen und Verhaltensauffälligkeiten.

Bei deiner grausigen Rechtschreibung wird das wohl besser für dich sein.

Nanannaan 
Fragesteller
 10.04.2022, 07:03

Also sowas hier behaupten ist echt frech wie gesagt hab ich paar schreib Fehler weil ich schneller geschrieben hab als normal da ich noch was zu tun hatte wie ich seh hast du aber auch gar keine Ahnung von dem Thema weil mir alle was anderes sagen

Das ist eine Sache der Schulleitung. Für ein Gerichtsverfahren reicht das lange nicht.