Einwände erheben

6 Antworten

Wenn du eine Mitteilung vom Gericht bekommen hast, dass man dich angeklagt hat und dir die Möglichkeit gibt, dich innerhalb der gesetzten Frist zu äussern, dann tu das. Du kannst dem Gericht genau das schreiben, was du bei der Polzei ausgesagt hast. Ob es dann zur Eröffnung eines Verfahrens gegen dich kommt, liegt alleine im Ermessen des Gerichtes. Da wird es zu einer mündlichen Vewrhandlung kommen zu der du als Angeklagter erscheinen musst. Als Angeklagter bist du kein Zeuge ! Hierzu würdest du dann eine Vorladung vom Gericht mit Termin bekommen. Normalerweise wird man nicht grundlos angeklagt. Auch die Polizei entscheidet nicht, ob du schuldig bist oder nicht, dazu hat sie keine Befugnis.Die Polizisten sind Gehilfen der Staatsanwaltschaft.. Anklageerhebung erfolgt durch die Staatsanwaltschaft. Der Staatsanwalt vertritt vor Gericht den Staat und der Richter entscheidet nach geltendem Recht "Im Namen des Volkes" !

Im Regelfall kann man sich die Stellungnahme auch sparen. Die Aufforderung dazu rührt im Prinzip nur daher, daß Dir vor einer Dich betreffenden Entscheidung rechtliches Gehör eingeräumt werden muß. Und die Eröffnung des Hauptverfahrens ist eine derartige Entscheidung. Nützen tut das aber nix - das Gericht kennt ja den Inhalt der Ermittlungsakte und Deine Aussage. Da wirdst Du also nix neues mehr beitragen können. Deine große Stunde kommt dann bei der Gerichtsverhandlung - dort kannst Du Dich angemessen verteidigen und das Gericht von Deiner Unschuld überzeugen.

Es muss ja einen Grund geben wieso du die Angeklagte bist, auch wenn du dich als Unschuldig empfindest! Und das soll ja in dem Verfahren herausgefunden werden, und wenn du zu diesem Termin nicht erscheinst, und noch Vorderungen stellst das du ja unschuldig bist machst du dich meiner Meinung nacht verdächtig! Und soweit ich weiß kann abwesenheit auch mit Ordnungsgeld bestraft werden!

Wie wäre es einfach zu den Termin zu gehen und die Aussage zu machen!?!?

Du musst ja einen glänzenden Bockmist bei der Polizei erzählt haben, denn anders kann man es nicht werten, wenn jemand vom Zeugen zum Angeklagten wird. Da ich den Fall in Einzelheiten nicht kenne, kann ich auch nicht sagen welche Einwände gegen die Klageerhebung vorgebracht werden könnten. Wende dich an einen Rechtsanwalt, dies halte ich für dringendst geboten!

Langsam wirds Zeit, einen Anwalt auzusuchen. Deine Bereitschaft ist nicht erforderlich, um Dich anzuklagen, das entscheidet die Staatsanwaltschft. Da wir nicht wissen, worum es geht, können wir nur allgemein raten.