Muß ein geerbter Wohnungsanteil bei Verkauf versteuert werden?
Ich hätte mal eine Frage zum Steuer- bzw. Erbrecht:
Mein Lebensgefährte hat zu 50 % eine Eigentumswohnung geerbt und möchte seinen Anteil dem anderen Erben überschreiben, dieser zahlt ihm im Gegenzug den anteiligen Immobilienwert aus. Nun hat der Notar einen Kaufvertrag (!) aufgesetzt.
Geht diese Umschreibung nur über einen Kaufvertrag oder gibt es auch andere Möglichkeiten ? Denn das hieße ja, wir müßten die erhaltene Summe wie bei einem normalen Immobilienverkauf versteuern oder ist das dann in diesem Falle anders ?
Wenn nicht, mit welchem Betrag müßten wir rechnen bei 27.500 Euro ?
Lieben Dank schon mal für die Antworten.
4 Antworten
Geld für etwas geben ist ja verkaufen. Er kann es ihm auch schenken. In Ö muss der beschenkete Grunderwerbssteuer bezahlen. Einkommenssteuer fließt da nicht.
Geht diese Umschreibung nur über einen Kaufvertrag oder gibt es auch andere Möglichkeiten ?
Eine Schenkung wäre auch möglich - aber das ist ja nicht Euer Ziel.
Grundstückssgeschäfte müssen zu ihrer Wirksamkeit notariell beurkundet werden - das Finanzamt erfährt also immer davon.
Ob überhaupt steuerpflichtig hängt davon ab, ob der Erblasser das vererbte Teil vor mehr als 10 Jahren gekauft hat. Falls nein, könnte Dein Lebensgefährte ja warten, bis die 10 Jahre erreicht sind.
> bei 27.500 Euro ?
Was ist das? Zeitwert der halben ETW oder Spekulationsgewinn? Zu versteuern ist letzterer, zusammen mit allen anderen Einkünften, was dann meist zu Steuersätzen von 35% bis 42% führt. Zuzüglich Soli (immer), zuzüglich Kirchensteuer (bei Mitgliedschaft).
Die Umschreibung geht nur mit notariell beurkundeten Vertrag. Mich wundert, warum ein Kaufvertrag angesetzt wurde - es handelt sich hier nämlich um eine Erbauseinandersetzung, da sollte es einen Erbauseinandersetzungsvertrag geben. (Allerdings ist das nicht zu 100% meine Materie - gerne Korrektur, wenn diese Aussage falsch ist)
Der Verkauf ist Einkommensteuerfrei, soweit der Erblasser die Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt oder diese bereits 10 Jahre im Besitz hatte.
Der Kauf ist in diesem Fall (für den anderen, („kaufenden“) Erben) Grunderwerbsteuerbefreit.
Der Verkauf des Anteils muss notariel beurkundet werden. Der Verkauf ist einkommensteuerfrei, wenn der Erbe das Objekt länger als 10 Jahre gehabt hat.
Korrektur: Nicht Erbe, sondern Erlasser oder genau Erlasser und Erbe zusammen mehr als 10 Jahre.