Ist Strafanzeige gegen den Ehepartner möglich?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wie kommst Du denn darauf, dass Du ihr Trennungsunterhalt zahlen musst? Ist sie nicht in der Lage zu arbeiten? Hat sie körperliche oder geistige Einschränkungen? Also Krankenschein auf Dauer? Nein? Dann gibt es auch keinen Unterhalt! So einfach ist das! Und selbstverständlich ist ein Strafantrag wegen Diebstahl und Betrug möglich! Offensichtlich hast Du ja bereits einen Scheidungsantrag gestellt, was auch nach so kurzer Ehe möglich ist. Leider hast Du nicht geschrieben, ob ihr auch räumlich bereits getrennt wohnt. Es macht Sinn, wenn Du Dein Anliegen, insbesondere was den Unterhalt angehst, kurz telefonisch mit Deinem Anwalt besprichst. Diese Frage ist Bestandteil Deines Scheidungsantrages und wird Dich auch nichts exra kosten. Eventuell hat Dein Anwalt ja auch eine so genannte Härtefallscheidung beantragt, was durchaus möglich ist, wenn gewissen Voraussetzungen vorliegen. Es muss nicht immer Bigamie sein. Auch vorsätzlich betrügerisches Erschleichen einer Ehe kann geahndet werden.

ooooh, kjlasse ... ich dachte mir das zwar alles, aber mein Anwalt geht auf nichts wirklich ein. Mit den 8000 euro hat Madame ihre neuen Wohnung eingerichtet, Danke !!!

Hat sie kein Aufenthaltsrecht oder warum so schnell geheiratet?

(Wobei sie wohl auch kein Aufenthaltsrecht erwerben wird, wenn es so schnell wieder auseinandergeht.)

Ach ja: Klar, zeig sie an.

ne, sie hat mir die große Liebe vorgeheuchelt und von Anfang an nur auf meine Kohle aus, war ja von Hartz 4 abhängig

Klar ist das möglich....Betrug ist betrug..

Hallo,

Stichwort Heiratsschwindel. Sollte Dein Anwalt was zu sagen können.

Ja klar, zeig sie an!