Welche Strafe, wenn man unbefriedetes Gelände mit Verbotsschildern betritt?

2 Antworten

bei hausfriedensbruch liegt du schon richtig, das ist eine straftat

Ernstnehmen. Natürlich ist das Hausfriedensbruch. Und nein, Du musst nicht noch persönlich verjagt werden. Kaum zu glauben, dass Dir das nicht klar war. Immerhin, Du hast gefragt.

Außerdem haften die Eigentümer nicht, wenn Du dort einen Unfall hättest.

Das Risiko ist noch schlimmer, als die Straftat.