Muss der Wert des zu vererbenden Hauses geschätzt werden bevor ein Testament rechtskräftig geschrieben werden kann?

10 Antworten

Nein. Welchen Wert der Gegenstand im Erbfall einmal hat oder ob der dann überhaupt noch zu seinem Nachlass zählt, darf dem Testierenden gleichgültig sein.Bei einem Aktiernpaket oder Oldtimer wäre es ja nicht anders.

Wie dem Begünstigten: Maßgeblich wäre der Wert am Todestag des Erblassers, sonst nichts.

Der in einem notariellen Tesatament benannte Wert dienst lediglich der Gebührenberechnung des Notars und wäre für die Erbauseinandersetzung völlig belanglos.

G imager761

.... kein Schreiber benötigt den Wert und kennt ihn ja auch gar nicht, den vom Todestag.

Nein. Der Wert des Gebäudes ändert sich ja ständig. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

1. Nach Eintritt des Todes schätzt ein Gutachter zeitnah das Gebäude

2. Das Gebäude wird nach dem Tode des Eigentümers von den Erben/der Erbengemeinschaft verkauft, der Marktwert ist ausschlaggebend

3. Die Finanzverwaltung hat ein paar gängige Bewertungsmethoden für die Erbschaftsteuer, zum Beispiel das Sachwertverfahren oder das Ertragswertverfahren. Angaben dazu stehen im BewG.

Nein, natürlich nicht. Eine Schätzung bringt auch wenig, denn für Steuer und Pflichtteil ist der Wert zum Zeitpunkt des Erbfalls entscheidend.

Eine ganz grobe Schätzung erfolgt allenfalls vom Notar, wenn ein solcher einbezogen wird, um den Steitwert zu ermitteln. Allerdings macht da +- 20000€ auch kaum einen Unterschied.

ich denke nein, denn der Wert des Hauses verändert sich mit den Jahren. Den Wert den man bei der Testament-Verfassung angibt kann zum Zeitpunkt des Todes ganz anders sein