Notar "Mandat" entzeihen?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich versuche einmal, der Sache etwas gründlicher beizukommen, zumal ich den Eindruck habe, dass es sich hier um einen "Rechtsanwalt und Notar" handelt, dem Sie die Versäumnisse vorwerfen. Wenn dieser RAuN die Testamentsvollstreckung aufgrund des Testaments Ihres Erblassers übernommen hat, handelt er nicht als "Notar", sondern als "Rechtsanwalt". Beschwerden über einen RA gehen an die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer, nicht an die Notarkammer.

Die Pflichten, die ein Testamentsvollstrecker bei seiner Amtsführung hat, ergeben sich primär aus dem Testament. Denn der Erblasser kann bestimmen, in welcher Hinsicht und in welchem Umfang der TV das Amt wahrnehmen soll. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen einer TV, die nur der Auseinandersetzung und Teilung des Nachlasses dient und mit dieser Teilung endet, und einer sogen. Verwaltung-TV, die auf längere Dauer angelegt ist und im allgemeinen dann gewählt wird, wenn der Erblasser z.B. den Erben die Eigenverwaltung des Nachlasses nicht zutraut oder sie für so zerstritten hält, dass ihm der Nachlass gefährdet erscheint.

Kommt der TV seinen Pflichten nicht nach - so scheint es in Ihrem Fall zu sein - sollten Sie gemäß § 2227 BGB beim zuständigen Amtsgericht-Nachlassgericht (das Gericht, das das Testament seinerzeit eröffnet und dem TV daraufhin sein TV-Zeugnis ausgestellt hat) seine Entlassung wegen grober Pflichtverletzung beantragen. Dafür müssen Sie aber Fakten vorbringen, aus denen sich die Pflichtverletzung (= in Bezug auf die ihm im Testament evtl.auferlegten Pflichten, ferner in Bezug auf das Interesse der Erben an einer ordnungsmäßigen Auseinandersetzung des Nachlasses) und vor allem das schuldhafte Verhalten des TV ergibt. Am besten fordern Sie den TV jetzt noch einmal gemeinsam (alle Erben) unter Fristsetzung auf, die Dinge in Ordnung zu bringen und drohen ihm an, dass nach ergebnislosem Ablauf der Frist der Antrag nach § 2227 BGB auf Entlassung gestellt würde. Es gibt leider gelegentlich "schwarze Schafe" unter den Anwälten, die die einem TV zustehenden Rechte (zur Verwaltung des Nachlasses des Auftraggebers) zum Nachteil der Erben aus-nutzen. Seien Sie daher auch zurückhaltend in Bezug auf die Begleichung seiner Rechnungen und zahlen Sie nur für seine tatsächlich erbrachten Leistungen. Wenn er es gar zu "dicke" treiben sollte, beauftragen Sie einen Anwalt, bei dessen Mandatierung Sie allerdings darauf achten sollten, dass er dem TV nicht kollegial zu nahe steht. Damit soll´s aber für heute genug sein !

Wow... erschlagen aber begeistert von dieser Antwort! Vielen Dank

Grundsätzlich hat Jule Recht, wobei offiziell das örtliche Landgericht Aufsichtsbehörde der Notare ist. Wenns also ein bisschen schneller gehen soll, Wende dich unmittelbar - ohne den Umweg über die Kammer - ans Landgericht. Viel Erfolg...

Meldet den guten Herrn der Notarkammer für euren Landgerichtsbezirk! Die freuen sich!

Schreibt den gesamten Sachverhalt und FORDERT eine Überprüfung durch die Notarkammer.

Oooh... danke! Das klingt ja als hätte man eine Chance was zu bewegen....