Muss der Vermieter einen Assistenzhund akzeptieren?

6 Antworten

Nein, wirklich erlauben muss ein Vermieter nur einen Blindenführhund, da dieser kein "Hund" ist, sondern ein medizinisches Hilfsmittel.

Therapiehunde sind als solche noch nicht anerkannt - und müssen somit auch nicht erlaubt werden.

EpiLepi 
Fragesteller
 11.01.2017, 14:24

Ich bin Epileptiker und solch ein Hund kann mein Leben retten. Ich sehe dies auch als Wichtig an

dsupper  11.01.2017, 14:47
@EpiLepi

Ja, das glaube ich dir gerne - aber leider gibt es dafür eben noch keine gesetzliche Grundlage! DIE gibt es nur für Blindenführhunde.

Ich würde den Vermieter einfach mal fragen. Auch wenn es kein genehmigungsfreier Blindenhund ist, würde ich ihm deine Erkrankung schildern und die Wichtigkeit des Hundes unterstreichen. Vielen Vermietern geht es ja darum, dass der Hund laut ist und die Böden/Wände kaputt macht. Dass ein Assistenzhund im Normalfall ein perfekt erzogenes Tier ist, würde ich in jedem Fall erwähnen.

Ich persönlich würde es meinem Mieter dann erlauben. Was natürlich noch sein kann, ist, dass er Sorge hat, dass dann alle anderen Mieter auch Hunde wollen. Vielleicht redest du auch mal mit denen, ob die etwas dagegen hätten.

Assistenzhunde wie z.B. den Blindenhund darf der Vermieter nicht verbieten. 

Im Gegenteil, du darfst mit diesem Hund sogar in Verbotszonen wo Hunde normalerweise nicht erlaubt sind. 

EpiLepi 
Fragesteller
 11.01.2017, 13:53

Ja, nur mein Vermieter meinte am Anfang als ich eingezogen bin, er will keine großen Hunde, wenn dann kleine.

Für meine Krankheit sind aber eher große Assistenzhunde geeignet, deswegen habe ich bedenken..

dsupper  11.01.2017, 14:20

Die Antwort ist nicht wirklich richtig, denn Assistenzhunde oder Therapiehunde sind etwas anderes als Blindenführhunde.

Und nur diese - weil medizinisches Hilfsmittel - sind gesetzlich so gestellt, dass sie immer und überall erlaubt werden müssen - ebenso wie z.B. der Rollstuhl (so paradox das auch sein mag).

Pfotenpiloten  29.01.2017, 19:12
@dsupper

Leider ist auch diese Antwort nicht richtig ;-) Blindenführhunde sind auch Assistenzhunde. "Assistenzhund" ist der Überbegriff für einen Hund, der speziell ausgebildet ist, um selbständig einem Menschen mit Einschränkungen zu assistieren. Alle Assistenzhunde sind medizinische Hilfsmittel und es besteht ein theoretisches Anrecht, sie immer mit dabei zu haben. Schwierig wird es aber wegen fehlender Prüfung oder Eintrag in den Schwerbehindertenausweis. D.h. der schwache Punkt ist, wie weist man nach, dass es ein Assistenzhund ist und nicht nur ein einfacher Hund der ein paar Tricks kann.

Theoretisch ist ein Assistenzhund ein Hilfsmittel, und damit darf dir der Gebrauch bei Bedarf nicht verweigert werden, also auch nicht von deinem Vermieter. In der Praxis kann das natürlich lange Diskussionen verursachen, weil es einer unabhängigen Prüfung bedürfte, um den Unterschied zwischen Assistenzhund und Familienhund nachzuweisen.

Es hat aber in letzter Zeit auch immer wieder Rechtsprechung gegeben, die sich bei dem Thema Haustier auf die Seite der Mieter gestellt hat. Erstmal nett und anschaulich das Thema erklären, gerne auch mit Link auf die Seite über Epilepsie-Signalhunde bei Pfotenpiloten, da wird das sehr anschaulich beschrieben.

Wenn das nichts hilft, Mieterbund, und als letzten Schritt die Klage...

P.S. Therapiehunde sind Hunde, die von einem Menschen begleitet zur Therapie eingesetzt werden, also z.B. als Besuchshunde in Heimen oder Krankenhäusern, in der Physiotherapie etc. Sie sind zwar auch super, aber keine Assistenzhunde.

frag doch beim mieterverein nach...

außerdem, wenn der vermieter dir da ärger macht, dann ist es doch eh unangenehm dort weiterhin zu wohnen. da würde ich mir was suchen, wo dein hund willkommen ist.

Der mieterschutzbund hilft bestimmt weiter. Blindenhunde müssen erlaubt werden, bei anderen assistenzhunden kann die Haltung verboten werden.