Kündigung auch per E-Mail?

16 Antworten

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform;die elektronische Form ist ausgeschlossen. (§ 623 BGB)

wenn es dieses Epost brief ist ja, aber sonst ganz normal mit der Post und am besten immer mit Einschreiben :)

Arbeitsverträge sind in jedem Fall schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift zu kündigen.

Eine Kündigung muß eigenhändig unterschrieben werden.geht also nicht per Mail

fax geht auch! dann weißt du auch dass es angekommen ist