Muss der Sicherungskasten in die Mietwohnung

10 Antworten

Es gibt keine Regel, dass der Unterverteiler für Sicherungen in der Wohnung ist (aber bei neuen Wohnungen gängig ist). Die dafür zuständige DIN 18015 enthält diesbezüglich keine Festlegung.

Allerdings wäre einer Verhinderung des Zuganges, falls sich der Verteiler für den elektrischen Strom in Räumlichkeiten im Besitz des Vermieters befindet und eine dadurch bedingte Einstellung der Stromversorgung für den Mieter ensteht, eine Besitzstörung durch verbotene Eigenmacht im Sinne des § 862 BGB. Der Mieter kann die Beseitigung dieser Störung gemäß § 862 Abs. 1 Satz 1 BGB verlangen.

Der Mieter kann auf gar nichts bestehen!

Das ist nicht Pflicht; die Sicherungen müssen normalerweise nur so angebracht sein dass die Mieter sie notfalls erreichen können.

Aber eigentlich sollte dir sowas der Elektriker erklären.

Muß nicht. Oft ist das auch technisch gar nicht möglich bzw. nur mit erheblichem Mehraufwand.

Es reicht wenn dem Mieter der Sicherungskasten zugänglich ist. Und das ist in seinem Keller ja gegeben.

Da ist auch gegeben das kein Unbefugter dran kommt.

es reicht im flur völlig aus so lang er zugang hat