muss der Mieter meiner Garage die Nebekosten-Nachzahlung bezahlen?

9 Antworten

wenn in den Nebenkosten extra die Kosten für die Tiefgarage aufgeführt sind wie z.b. Bewachung, Strom für das Tor / Bühne , Wasser ?! dann ja. Allerdings muss das im Mietvertrag aufgeführt sein , im nachhinein ist das ganz schlecht jemanden das aufs auge zu Drücken.

Ich kenne das eigentlich bei normalen Tiefgaragenmieten nur als Festpreis.

Wohl eher nicht!! 

Die Nachzahlung wird sich doch wohl auf die üblichen Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Müll, Wartung etc. begründen. 

Eben diese Nebenkosten fallen in aller Regel bei einer Garage eher nicht an. 

Aus diesem Grund werden die Nebenkosten wohl eher bei dir als bei dem Mieter der Garage aufgelaufen sein. Folglich musst auch du diese Nebenkosten bezahlen und nicht der Mieter der Garage. 

anitari  25.04.2015, 06:57

Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Abwasser, Müll, Wartung etc. begründen.

Diese sicher nicht, aber z. B. Beleuchtung, Reinigung und Wartung elektr. gesteuerter Tore/Schranken.

Das kommt auf die Vereinbarung an die Du, wenn überhaupt, mit dem Garagenplatzmieter zu Nebenkosten getroffen hast.

Sind monatliche Vorauszahlungen vereinbart wirst Du Dir die Mühe machen müssen und für Deinen Mieter einen Abrechnung über die Garagenplatznebenkosten  erstellen.

Ergibt diese eine Nachzahlung für Deinen Mieter muß er natürlich dafür aufkommen. Ein evtl. Guthaben mußt Du ihm erstatten.

Ist aber nichts zu Nebenkosten für den Stellplatz oder eine Pauschale vereinbart, hast Du schlicht Pech gehabt.

heute die Nabenkostenabrechnung bekommen. Es ist eine Nachzahlung Muss der Mieter der Garage dafür aufkommen?

Nur, wenn Nebenkostentragung ausdrücklich mit dem Mieter des Stellplatzes vereinbart wurde und auch dann nur in Höhe der darauf bezogenen, umlegbaren Kosten.

Also wohl kaum :-O

G imager761

Du hast den von Dir gemieteten Garagenstellplatz weitervermietet?Wenn das so ist dann hast Du ja bestimmt einen Vertrag darüber mit dem Mieter abgeschlossen und das vertraglich geregelt was diese Kosten betrifft?Wenn nicht dann musst Du für diese Kosten selber aufkommen,denn Du bist der Hauptmieter.