Darf Mieter kaputten Vorgarten hinterlassen?

7 Antworten

Aber auch wenn der Mieter die Gartenpflege übernommen hat, darf der Vermieter nicht im Einzelnen vorschreiben, in welchen Zeitabständen der Rasen zu mähen ist und welche Pflanzen einzusetzen oder zu entfernen sind.(LG Wuppertal WM 2000, 353)Der Mieter darf einen Naturgarten anlegen, in dem er die Pflanzen im Wesentlichen frei wachsen lässt. (LG Darmstadt WM 83, 151)Aber ohne besondere Vereinbarung muss der Mieter nur einfache Arbeiten wie Rasenmähen oder Unkraut jäten vornehmen. (LG Detmold WM 90, 289) Quellenangabe siehe AZ

Der VM hatte das Verhalten des Mieters so über längeren Zeitraum geduldet. Pflegen und Benutzen sind zweierlei Dinge. Der Mieter war zur Pflege verpflichtet die Benutzung des Vorgartens vom VM geduldet ?

Kosten der Gartenpflege.

das war so vereinbart als Umlage / Nebenkosten

das ist der laufende Unterhalt, aber nicht die Neuanlage - sorry

beim nächsten Mieter solltest Du die Gartenpflege selber organisieren und auch umlegen ...

oder falls der Mieter macht, öftermal kontrollieren und wenn es nicht klappt die Pflege selbst übernehmen und die Kosten umlegen

es ist ja dem Mieter überlassen wie er den Garten anlegt. Er darf nur nicht stark verwildert sein oder Pflanzen die nicht erlaubt sind anpflanzen oder beutechnische Einrichtungen erstellen, die Genehmigungspflichtig sind. Über Bodenauflockerung und Begrasung steht ja sicher so nichts im Mietvertrag. Wenn er seine Schaukel und Trampolin wieder abbaut, kann viel mehr nicht gefordert werden

Da wirst Du nicht viel erreichen. Den Vorgarten musst Du wohl selbst wieder her richten. Konsequenz für die Zukunft: Gartenpflege selbst machen und die Kosten umlegen. Darüberhinaus klare schriftliche Vereinbarung, wie der Garten zu hinterlassen ist, wenn ein Mieter wieder auszieht. Gartenpflege immer umlegen und nicht auf solche Sachen einlassen wie, "das machen wir selbst". Der neue Mieter soll erst einmal beweisen, dass er von Gartenpflege überhaupt eine Ahnung hat.

Wenn über die Beschaffenheit des Gartens nichts im Mietvertrag steht, kannst du kaum eine Neuanlage des Rasens verlangen. Zu den Schönheitsreparaturen gehört das auf keinen Fall.