Darf ein Eigentümer,der die Gartenpflege selbst ausführt, die Arbeit umlegen auf die Mieter, und wenn nicht warum nicht?

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Er darf die Arbeiten selber verrichten und Branchenübliche Kosten dafür auf Mieter umlegen, sofern z.B. auf die Betriebskostenverordnung im Mietvertrag hingewiesen wird oder es mietvertraglich vereinbart ist.

Der Eigentümer darf das.

Wenn einer der Mieter das macht, macht er das auch nicht umsonst, oder?

Kommt darauf an. Entweder wird ein Mieter dafür vom Vermieter bezahlt und die Kosten werden umgelegt oder alle Mieter machen die Gartenpflege abwechselnd, ähnlich wie die sog. Kehrwoche. Da wird keiner bezahlt, aber auch nichts umgelegt.

Ich denke mal, wenn das Vertraglich so festgehalten ist, das jeder seinen Gartenbereich zu Pflegen hat, ist das auch so. Gerade wenn die Gärten von diesen benutzt wird. Manchmal bieten die Mieter dies auch an und machen so etwas wie Hausmeister für einen kleinen Mieterlass. Einfach mal mit diesen sprechen und schauen ob sie Interesse hätten an so etwas

Der Vermieter übernimmt die Gartenpflege. Das darf er. Ob die dabei anfallenden Kosten wie 12,50€ pro Arbeitsstunde auf die Mieter im Bereich Betriebskosten der Mietverträge umgelegt werden dürfen, das ist zweifelfhaft und nur dann statthaft, wenn in den MV die Kostenstelle "Gartenpflege" im Kanon der Betriebskosten aufgeführt und regelmäßig auch ausgeführt wird.

Hier besteht also noch Informationsbedarf. Im Verlauf des Mietverhältnisses darf der Vermieter diese Kosten nicht als "neu" einführen, denn das wäre eine unstatthafte und einseitige Änderung des Mietvertrages.

Insofern mietvertraglich die Umlage der Gartenpflegekosten vereinbart ist, darf der Vermieter seine Eigenleistung umlegen. Allerdings muss er für seine Tätigkeit entsprechende Belege erstellen. Ohne diesen Nachweis seiner Tätigkeit brauchen Mieter die Leistung nicht bezahlen. Bei einer mieterseitigen Einsichtnahme sind die Belege vorzulegen. Sind keine da, ist die Umlage rauszurechnen, also nicht zu bezahlen.