Muss der Händler die Bestellung auflösen wenn das Fahrzeug nicht mehr Lieferbar ist?

3 Antworten

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Wenn er liefern kann (Ende der Herstellung bedeutet ja nicht, dass das Motorrad gar nicht mehr vorhanden ist), muss er seinen Vertragspflichten nachkommen. Wenn er es nicht kann, tritt Unmöglichkeit ein. In dem Fall wird der Kaufvertrag nichtig und ggf. geleistete Leistungen müssen zurückübereignet werden (z.B. Anzahlung o.Ä).

Hi, ich denke, daß kein Hersteller die Produktion einstellt, bevor alle offenen Bestellungen produziert wurden. Es sei denn, es war von vorne herein eine Limited Edition. 

Außerdem gibt es das beim Krad ebenso wie beim Auto..... Du kannst die Grundausstattung bestellen oder die Vollausstattung. natürlich auch alles dazwischen. Das Krad wird also individuell gebaut und an Deinen Händler ausgeliefert.

Ich würde mir da mal keine Sorgen machen.....

Der Händler kann natürlich nicht einfach ein anderes Krad liefern, wenn das gewünschte nicht mehr lieferbar ist.

Dann muss der Vertrag neu verhandelt werden.