Muss der Arbeitsvertrag unbefristet sein?

1 Antwort

hallo nil,

da du noch nicht deutsche bist, muss der lebensunterhalt für beide ehegatten durch dein einkommen gesichert sein. (familienzusammenführung zum ausländischen ehepartner). da du nur einen befristeten arbeitsvertrag hast (egal ob für 6 monate oder 1 jahr) ist der lebensunterhalt nur bis zum ablauf des arbeitsvertrages gesichert. also visum yok.

wenn deine einbürgerung abgeschlossen ist, bist du deutsche. dann ist die rechtslage eine ganz andere: familienzusammenführung zum deutschen ehepartner: da spielt dann der nachweis des lebensunterhaltes keine rolle mehr. so soll das laut gesetz jedenfalls sein.

geschickter wäre es gewesen, erst die einbürgerung zu absolvieren, dann zu heiraten und die familienzusammenführung zu beantragen.

gäbe es alternativ denn für dich die möglichkeit, einen unbefristeten arbeitsvertrag zu bekommen? das würde wohl am schnellsten gehen, wenn es so ist, wie du schreibst, das der nachweis des lebensunterhaltes der einzige grund der ablehnung ist.