Befristeter Arbeitsvertrag läuft aus - Urlaubsanspruch?

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Selbstverständlich hast Du Urlaubsanspruch.

Für jeden voll gearbeiteten Monat gibt es 1/12 des vereinbarten Jahresurlaubs (§ 5 Bundesurlaubsgesetz).

Du kannst aber, da Du erst in der zweiten Jahreshälfte ausscheidest, mindestens den vollen gesetzlich vorgeschriebenen Urlaub in Anspruch nehmen (§ 4 BUrlG). Wenn es keinen Tarifvertrag, keine arbeitsvertragliche Regelung und auch keine Betriebsvereinbarung gibt die eine Zwölftelung des Urlaubs regeln, steht Dir auch der evtl. zusätzlich vereinbarte Urlaub zu.

Wenn Du jetzt schon weißt, dass Dein Vertrag nicht verlängert wird, gib Deinen Urlaubsantrag jetzt schon ab. Der AG kann Dir diesen nur aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Diese Dringlichkeit muss er aber nachweisen können.

Es kann aber auch sein, dass er Dir nur einen Teil Deines Urlaubs gewähren kann. Dann muss er den Resturlaub nach § 7 Abs. 4 BUrlG auszahlen.

Wenn Du allerdings den kompletten Jahresurlaub in Anspruch nimmst, hast Du bei einem evtl. neuen AG in diesem Jahr keinen Urlaubsanspruch mehr (§ 6 BUrlG Ausschluss von Doppelansprüchen)

Danke fürs Sternchen

Du hast anteilig Anspruch auf Urlaub, Wenn dein Vertrag nicht verlängert wird, kannst du mit deinem AG absprechen, dass du den Urlaub am Ende der Beschäftigung nimmst. Alles eine Sache der Absprache.

Auf jeden fall solltest du nicht vergessen dich beim der Agentur für Arbeit zu melden., auch wenn du gleich nachher eine neue Stelle antrittst.

Du kannst fragen, ob Du das "abfeiern" kannst. Der Chef muss dem aber nicht zustimmen, wenn es betrieblich nicht passt. Dann wird der Urlaub ausgezahlt.

Nebenbei.. wieviel Jahresurlaub hast Du denn, dass Du 4 Wochen frei willst? Hoffentlich ist nicht genommener Urlaub aus 2014 auch wirklich übertragen worden.

"Abfeiern"? warum es ist ein erarbeiteter Anspruch. Urlaubszeit ist Erholungszeit und keine auszahlbare Verfügungsmasse wenn es dem Chef nicht passt!

Wieviel Urlaub Du noch bekommst, kommt darauf an, was in Deinem Arbeitsvertrag steht und ob Du Deinen anteiligen Urlaub für 2014 genommen hast.

Du kannst ihn am Ende der Beschäftigung nehmen. Und denk an das Arbeitsamt! Dort melden und vom Arbeitgeber eine Arbeitsbescheinigung ausfüllen lassen!

 natürlich hast Du Anspruch auf Urlaub.

Und nicht vergessen, falls Du danach noch keine neue Stelle hast: Jetzt schon beim Arbeitsamt arbeitslos melden ab 01.08.2015!