Muss der Arbeitgeber die 5 LKW Module zahlen?

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Es gibt Arbeitsgeber die bezahlen die 5 Module, es gibt Arbeitgeber, die bezahlen sie nicht.

Eine Pflicht zur Bezahlung der Kurse durch den Arbeitgeber besteht nicht.

Im Gegenteil, es liegt im Interesse des Arbeitnehmers, um seine Arbeit ausführen zu können.

Selbiges gilt für den ADR-Schein und die Fahrerkarte, bei allen dreien kann der Arbeitgeber bezahlen, ist aber gesetzlich nicht dazu verpflichtet.

Es liegt im Interesse des Arbeitnehmers eine Fahrerkarte zu bekommen, den ADR-Schein zu haben und die Weiterbildungen zu machen. Es ist für den Fahrer, da dies Voraussetzungen sind um den Beruf auszuüben.

Bei der Fahrerkarte gab es schon ein Gerichtsurteil, da wollte ein Fahrer die Kosten für die Karte beim Arbeitgeber einklagen und wurde abgewiesen, da die Fahrerkarte auf den Fahrer personalisiert ist und im Interesse des Fahrer ist um den Beruf auszuüben und bei Firmenwechsel die Karte natürlich beim Fahrer bleibt. Also ist sie der Sphäre des Fahrers zuzuordnen.

Genauso sehe ich das mit den Modulen und dem ADR-Schein auch, es sind Voraussetzungen, um den Beruf auszuüben und fallen damit dem Arbeitnehmer zu.

Ich kann mich ja auch nicht bei einem Kurierdienst bewerben, oder als Außendienstmitarbeiter und hab gar keinen Führerschein, oder? Ich kann mich nicht als Arzt bewerben und bin kein Mediziner und ich kann mich nicht als Kapitän bewerben und habe kein Patent. All das sind Voraussetzungen um dieser Arbeit nachzugehen, genauso ist es für einen Fahrer Voraussetzung die Module zu haben, um gewerblich fahren zu dürfen.

Arbeitgeber können die Kosten übernehmen oder diese selber im Hause durchführen lassen, müssen aber nicht.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/lkw-fahrer-muessen-kosten-fuer-fahrerkarte-selbst-tragen_011175.html

Hier der Link für das Beispiel mit der Fahrerkarte.

Es gibt keine gesetzliche Regelung, wer die Kosten zu übernehmen hat. Es gibt deshalb kein "..in der Regel macht das der Arbeitgeber". Allerdings muss es im eigensten Interesse des Arbeitgebers liegen, dass seine Fahrer die gesetzlich vorgeschriebene, alle 5 Jahre nachzuweisende Fortbildungsmaßnahme absolvieren. Die einzige gesetzliche Verordnung beschreibt die Pflicht des Arbeitgebers, dass er nur noch Fahrer beschäftigen darf, die die Weiterbildung absolviert haben. Deshalb wird es in Betrieben mehrere Lösungen geben: z. B. der Arbeitgeber stellt seine Fahrer für die Fortbildungsmaßnahme frei, die 35 Stunden beinhaltet, er bezahlt die Maßnahme, kann aber dann in einem zusätzlichen Arbeitsvertrag verlangen, dass, wenn vor dem Ablauf einer bestimmten Zeit gekündigt wird, die Kosten zurückzuzahlen sind. In mir bekannten Betrieben ist die Fortbildungsmaßnahme sogar betriebsintern. Dass ein Fahrer diese Maßnahme aber jetzt machen muss, halte ich für ein Gerücht, denn der Stichtag ist der 9 September 2014, bis zu dem alle notwendigen Nachweise vorzulegen sind. Genaue Fristen kann man aber erst sagen, wenn man weiß, ob der Führerschein vor dem 9. September 2009 oder danach gemacht wurde.

Dass ein Fahrer diese Maßnahme aber jetzt machen muss, halte ich für ein Gerücht, denn der Stichtag ist der 9 September 2014, bis zu dem alle notwendigen Nachweise vorzulegen sind.

Da die Module in aller Regel an Samstagen absolviert werden müssen ist es ratsam nicht erst 6 Wochen vor dem Stichtag damit zu beginnen...

Müssen tun Sie dies jetzt nicht aber die Fahrer werden jetzt für die Module angemeldet. Und lieber früher als zu spät ! Dieser Vertrag klingt gut. Vielen Dank

Mein Mann hat dasselbe Problem. Er weiß es auch nicht so genau. Nur eines hat er bisher schon herausgefunden: Es kommt auf den Arbeitgeber an, manche bezahlen es, manche nur einen Teil und wenn man arbeitslos ist, bezahlt es das Arbeitsamt. Es gibt aber auch Arbeitgeber, die es nicht bezahlen. Es ist natürlich schon für dich selbst, aber wenn du es nicht hast, kannst du ja deine Lizenz zum Fahren verlieren und dein Arbeitgeber verliert dich. Deshalb bezahlen das manche Arbeitgeber ihren Mitarbeitern, besonders wenn sie schon lange bei der Firma sind und es sich abzeichnet dass sie noch lange da bleiben.

Um einen Mitarbeiter zu halten der es verdient hat JA ! Leider musste der Fahrer was am längsten da ist, die Module selber zahlen, daher find es nur fair, wenn jeder dafür selber aufkommt. Denk auch das des von Firma zu Firma unterschiedlich ist ! Danke :)

Weiterbildungen der Mitarbeiter werden i.d.R. immer durch den Arbeitgeber übernommen. Er kann aber dafür verlangen, dass der AN dafür innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht kündigt. Das erfordert aber einer Vertragsänderung.

Also auf Deutsch der LKW Fahrer ist immer der Dumme weil er als einziger Geld ausgeben muss um seine Arbeit machen zu können.Das gibts es nur in Deutschland das ein Arbeitnehmer zahlt um Arbeiten gehen zu dürfen.

Naja, die Module behält der Fahrer ja! Also wenn er dir Firma verlässt erlischt das ja nicht. Es gibt ja Firmen die das bezahlen aber du dann gebunden bist! Des wird immer eine Ansichtssache bleiben...

@Mauf86

Da stimme ich dir zu das es immer 2 seiten gibt,- mein Arbeitgeber zb. zahlt für nix weder Fahrerkarte noch BKF Module.