Muss der Alleinerbe Beerdigungen und Rechnungen zahlen?
Verwandtschaft ist gestorben. Da ich dachte da ist niemand, hab ich erstmal gesagt, ich kümmere mich um alles, auch finanziell, da ich davon ausgegangen bin das auf dem Konto schon noch 10-20 tsd € sind. Die hat aber der potentielle Erbe an sich gerissen, was er dann auch dürfte. Aber das testatament war ja erst 3 Wochen später eröffnet und da hatte ich zu Beerdigungsinstitut schon gesagt ich überweise das Geld, immerhin 4500€. Nun habe ich zum Beerdigungsinstitut geschrieben, das ich doch nicht zahle, der Erbe zahlt. Die waren dann natürlich sauer. Desweiteren gab es einen Mieter, der hat jeden Monat Nebenkosten gezahlt und zwar viel zu viel. Nun zieht der Haus und will seine Nebenkosten zurück. Ich hab ihn jetzt erstmal einfach die Adresse vom Erben gegeben. Aber es fällt eine Rechnung nach der nächsten an. Wer muss also die Rechnungen des verblichenen Zahlen?
8 Antworten
Das Du Dich um die Beerdigung gekümmert hast, bvor das Testament geöffnet war ist
"Geschäftsführung ohne Auftrag."
§§ 677 BGB.
Damit sind Dir die Aufwendungen gem. § 683 BGB zu erstatten.
Also muss der Erbe an dich zahlen.
Nein, das ist aber eines der Probleme bei der Geschäftsführung ohne Auftrag. Es muss natürlich angemessen sein und dem Lebensstiel des verblichenen entsprechen.
Wäre ein Millionär verstorben, wäre der Eichensarg mit Brimborium vermutlich angemessen.
Bei einem normalen Rentner mit 10.000,- euro auf dem Konto, wäre angemessen wohl eine schlichte Beerdigung, ohne große Extras.
Aber bekannte Wünsche des Verstorbenen wären auch zu berücksichtigen. Würde der also als Herzenswunsch gehabt haben, dass eine Sängerin am Grab das Ave Maria singt, wären 200,- bis 300,- Euro für so einen Auftritt vermutlich angemessen.
Nein, für die Bestattung sind allein die Angehörigen zuständig, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.
Die Werte/Rechnungen, Miete gegen an die Erben ggf. per Pflichteil und schaue ggf. in den Erbschein.
Nein, für die Bestattung sind allein die Angehörigen zuständig, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben.
Simmt so nicht. Was sie meinen ist der §1615 Abs 2 BGB:
(2) Im Falle des Todes des Berechtigten hat der
Verpflichtete die Kosten der Beerdigung zu tragen, soweit ihre Bezahlung nicht von dem Erben zu erlangen ist.
Das gilt aber eben nur nachrrangig.
Hier greift § 1968 BGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1968.html
Allerdings gilt dies im Innenverhältnis, d.h. das Beerdigungsinstitut kann sich durchaus an den Auftraggeber wenden, welcher dann wiederum das Geld vom Erben zurückholen kann.
Aber es fällt eine Rechnung nach der nächsten an. Wer muss also die Rechnungen des verblichenen Zahlen?
Der Erbe.
Der Besorger (Auftraggeber) der Bestattung ist der Rechnungsnehmer und muss sie auch zahlen.
Wenn es einen Erben gibt, hätte der eingeschaltet werden können, damit er sich um die Bestattung kümmert. So bist du es nun gewesen, darfst die Rechnung erst einmal begleichen und versuchen, auf privatem Weg, ggf. auch über eine Zivilklage, das Geld vom Erben zurückzufordern.
Vielleicht kannst du es ja auch mit dem Geld verrechnen, was der Erbe wegen des Grundstückes jetzt von dir fordert...
Warum kümmerst du dich um Dinge, die den Erben angehen? Der hat doch sicher das Haus geerbt. Verweise alle an diesen, auch den Mieter. Und Rechnungen, warum bekommst du die? Schick sie zurück an die Absender und gib die Daten des Erben an.
Zum Zeitpunkt der Beerdigung war das Testament noch gar nicht eröffnet. Alle sind davon ausgegangen dass ich Erbe bin
Denken heißt nicht wissen.
Bestattet werden musste ja auf jeden Fall vor Eröffnung des Testamentes. Da nichts über das Verwandtschaftsverhältnis hier zu finden ist, stellt sich die Frage, ob Sie hätten wissen können oder müssen, dass es einen Angehörigen gab, der eigentlich als Besorger der Bestattung hätte eintreten müssen, weil aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses verpflichtet. Der Erbe ist für die Erstattung der Kosten zuständig, siehe Antwort wfwbinder.
Der Erbe muss alles zahlen. Entweder lehnt er die Erbschaft und die Verpflchtungen ab, oder er nimmt das Erbe an und dementsprechend auch die Verpflichtungen.
Er hat wohl anscheinend das Erbe angenommen. also muss er alles zahlen und organisieren.
PS: jeder Verwandter muss das Erbe formell ausschlagen.
Auch, wenn es eine "Luxusbestattung" wäre? Gibt es da Grenzen? Was, wenn der Erbe lieber eine schlichte Bestattung gewählt hätte, der Besorger der Bestattung aber, aus welchen Gründen auch immer, den "Goldsarg mit Harfenspiel" gewählt hat? Muss er auch diese Kosten dann erstatten?