Grabnutzungsrecht und Kostenübernahme?
Hallo,
ich habe gerade folgenden Fall, bei dem wir uns alle uneinig sind.
Mein Verlobter ist dieses Jahr plötzlich gestorben und unser minderjähriger Sohn ist Alleinerbe. Das wurde per Gericht auch bestätigt. Ich regle für ihn die Erbangelegenheit (er ist noch ein Baby).
Offiziell war er noch bei seiner Mutter gemeldet. In diesem Ort ist er auch beerdigt worden, allerdings trennen mich davon eineinhalb Stunden Fahrt.
So. Mein Kleiner als Erbe muss für die Beerdigung zahlen. Klar.
Aber: Meine Schwiegermutter hat ohne mein Wissen ein Doppelgrab, in dem sie später mitbeerdigt werden möchte, gekauft. Das sie von seinem Konto bereits bezahlen (hat lassen. Sie hat die Rechnungen bei der Bank eingereicht.)
Das war natürlich viel teurer als ein Einzelgrab. Nun die Frage:
Wem gehört die Grabstelle? Ihr oder unserem Sohn? Er hat schließlich gezahlt.
Vielen Dank für die Antworten!
2 Antworten
Frag mal bei der Friedhofsverwaltung nach in wessen Namen das Grab gekauft wurde - wenn es im Namen Deines Verlobten resp. dessen Erben war, ist Dein Sohn Eigentümer - allerdings kann es auch sein, dass sie die Verträge in ihrem Namen unterzeichnet hat
So kann der Eigentümer, also derjenige, der das Grab gekauft hat, über alle Belange in Zusammenhang mit dem Grab entscheiden. Er hat das Nutzungsrecht und entscheidet, wie das Grab gestaltet wer darin beerdigt werden darf
Deinen Ärger kann ich nachvollziehen - ist auch übergriffig von seiner Mutter - andererseits ist es auch nachvollziehbar, dass sie verletzt & gekränkt ist.
Unabhängig auf welchen Namen es lautet, fordere die Hälfte des Betrages zurück.
Andererseits wird - wie bereits erwähnt Euer Sohn auch mal von ihr erben (den Pflichtteil kann sie auch testamentarisch nicht ausschliessen).
Weigert sie sich zu zahlen, wäge ab ob es die Mühe und va Nerven & Ärger wert ist oder ob Du es einfach auf sich beruhen lässt, weiterhin keinen Kontakt hast und die Sache abschliesst.
Mein Beileid zu Eurem Verlust.
Mir ist nach drei Monaten Drama inzwischen das Verständnis ihr gegenüber ausgegangen. Das Problem ist, dass sie nicht sieht, dass ich nur für meinen Sohn kämpfe. Ich werde wohl doch mit meinem Anwalt darüber sprechen
Das ist Sie zu weit gegangen
Sie hat die Rechnungen bei der Bank eingereicht.
Wie soll das gehen ?
Das Grab zurückgeben kann man eh nicht mehr. Dein Sohn erbt doch eh von Oma wenn Sie stirbt, spätestens dann bezahlt Sie alles.
Ich würde das ignorieren, kannst Sie Sie ja mal verbrennen lassen und das Grab selber nutzen.
Nein, das darf sie. Sie hat ja die Beerdigung organisiert (ohne mich wegen irgendetwas zu fragen und sie wusste dass unser Sohn alles erbt). Der Tote bzw. der Erbe muss die Beerdigung zahlen. Dafür darf sie die Rechnungen bei der Bank einreichen. Aber sie hat ja ein Doppelgrab gekauft. Das ist der Knackpunkt. Wem gehört nun also das Grab, ihr oder meinem Sohn? Ich habe mit ihr nichts mehr zu tun, da ist nach seinem Tod sehr viel schlechtes gewesen und habe den Kontakt abgebrochen. Es passt ihr überhaupt nicht, dass sie nicht geerbt hat und damit auch nichts mehr zu tun hat. Das ich das nur für unser Kind mache, ignoriert sie. Sie sieht mich als Böse. Deswegen auch meine Frage.
Sie hat auch dann keine Zugriff auf irgendwelche Konten wenn Sie die beerdigung organsiert. Sie kann auch nichts im Namen eines Verstorbenen kaufen. Frage auf dem Friedhofsamt nach. Frage auch der Bank nach. Einfach Rechnungen einreichen geht nicht ohne Erbschein.
Du handelst im Namen des Kindes. Wenn ihr beiden "Erwachsenen" euch nicht grün seid sollte ihr euch (gerne auch einzeln) mal zurücknehmen. Wenn euch das Kind was bedeutet, es ist seine Oma, die Mutter seines Vateres.
Du bist doch Erwachsen !
Doch, sie durfte die Rechnungen einreichen, weil mein Mann bzw. jetzt unser Sohn es zahlen MUSS. Aber das Doppelgrab, da bin ich mir nicht sicher. Ich bin sehr wohl erwachsen, aber nachdem was meine Schwiegermutter für ein Drama aufgezogen hat (und da lief einiges, wo ich nur den Kopf schütteln kann), bin ich nicht mehr bereit, dass mein Sohn von dem bisschen was sein Vater ihm hinterlassen hat, ihr noch irgendetwas zu geben. Sie sieht den Kleinen nicht als ihren Enkel, nur noch als "Erben"
https://www.erbrecht-ratgeber.de/erbrecht/erbschaft/erblasser-konto.html
Da die Mutter kein Erbe ist kann sie keine Rechnung "einreichen" vor allem weil diese ungeprüft bezahlt werden, wei ja hier geschehen. Das ist dem Erben vorbehalten.
Es sei denn Sie hatte eine Vollmacht die nach dem Tode galt
Aber egal. Der Sohn hat ein Recht auf Erstattung der unberechtigen Kosten. Das Problem ist das nun ein Grab zuviel vorhanden ist. Das bliebe dann eben unbelegt. Jedoch entstehen auch weitere Kosten. Da bleibt nur das umbetten !
Aber sie hat es doch nicht gezahlt. Vor allem hat sie ein Grab für sich selber auch gleich mit gekauft. Das ist es was mich ärgert. Nun gut, ich frage morgen mal nach. Aber ich weiß, dass sie die Urkunde erhalten hat.