Wer muss im Erbfall den Gutachter zahlen?

4 Antworten

Ihr bezahlt alle.

Wert des Grundstücks: 50 TEUR.

Kosten Gutachten: 3,5 TEUR.

Bleibt als zu verteilendes Erbe: 46,5 TEUR. Davon berechnet sich dann euer Pflichtteil.

Weshalb sollte denn jemand bezahlen, der kein Gutachten braucht oder wünscht?

Wer bestellt, der bezahlt!

Das gilt auch für evtl. geforderte Gegengutachten berechtigter Dritter.

Kann man sich nicht einigen und ein Gericht wird angerufen, bestellt dieses wieder einen Sachvertändigen und entscheidet über den Wert gemäß Gutachten und auch über die Kostenzuweisung.

mir erscheinen die Kosten extrem hoch, Kurzgutachen kosten nach meiner Recherche gerade mal 590 Euro

http://www.kv-immobiliengutachten.de/gutachter/info/informationen-fuer-privatkunden/der-preiswerte-weg-kurzgutachten.html

damit wären alle auf der sicheren Seite, also keiner kann ich nachher übervorteilt fühlen, und auch der Erbe, falls kein Kind oder Ehepartner, und damit erbschaftssteuerpflichtig, hätte fürs Finanzamt was in der Hand um müsste nicht befürchten, dass die den Wert später anders einschätzen.

Ein komplettes Gutachten kostet nach der Quelle beim Immowert 400.000 ca 1500 - 2000 Euro. ..  

Warum soll denn ein Gutachten erstellt werden? Und durch wen soll das Gutachten veranlasst werden?
Pflichtteilsberechtigte sind übrigens keine Erben. Diese Begriffe machen einen großen Unterschied.