Wer muss im Erbfall den Gutachter zahlen?
Es gibt einen Erben und zwei Pflichteilsberechtigte. Da es sich im Erbfall um Grundstücke handelt, ist der Wert eigentlich so gut wie klar. Jedenfalls wären beide Pflichteilsberechtigten mit der Berechnung aus offizielle Bodenrichtwerten einverstanden. Diese offizielle Bodenrichtwerte spiegeln auch die derzeitige Verkaufsituation da. Trotzdem will der Erbe einen Gutachter. Was absurd ist, da die Pflichteilsberechtigten deutlich klar gestellt haben, das sie sich gar nicht streiten wollen. Man könnte sich also unter Umständen auch auf eine ähnliche Summe einigen. Der Erbe will sich aber nicht einigen, sondern unbedingt einen Gutachter. Was im Verhältnis zu den Kosten/ Nutzen total absurd ist. Ein Gutachter kostet 3500€ Euro und das ganze Grundstück ist vielleicht 40-50 tsd wert. Muss der Erbe denn das Gutachten alleine bezahlen oder geht das zu Lasten aller 3?
4 Antworten
Ihr bezahlt alle.
Wert des Grundstücks: 50 TEUR.
Kosten Gutachten: 3,5 TEUR.
Bleibt als zu verteilendes Erbe: 46,5 TEUR. Davon berechnet sich dann euer Pflichtteil.
Weshalb sollte denn jemand bezahlen, der kein Gutachten braucht oder wünscht?
Wer bestellt, der bezahlt!
Das gilt auch für evtl. geforderte Gegengutachten berechtigter Dritter.
Kann man sich nicht einigen und ein Gericht wird angerufen, bestellt dieses wieder einen Sachvertändigen und entscheidet über den Wert gemäß Gutachten und auch über die Kostenzuweisung.
mir erscheinen die Kosten extrem hoch, Kurzgutachen kosten nach meiner Recherche gerade mal 590 Euro
damit wären alle auf der sicheren Seite, also keiner kann ich nachher übervorteilt fühlen, und auch der Erbe, falls kein Kind oder Ehepartner, und damit erbschaftssteuerpflichtig, hätte fürs Finanzamt was in der Hand um müsste nicht befürchten, dass die den Wert später anders einschätzen.
Ein komplettes Gutachten kostet nach der Quelle beim Immowert 400.000 ca 1500 - 2000 Euro. ..
Warum soll denn ein Gutachten erstellt werden? Und durch wen soll das Gutachten veranlasst werden?
Pflichtteilsberechtigte sind übrigens keine Erben. Diese Begriffe machen einen großen Unterschied.