Betriebskosten Guthaben nach Ende des Leistungsbezuges

5 Antworten

Das Geld ist Dir, da hat das Jobcenter keine Aktien mehr dran.

Anteilig steht dem Leistungsträger das überbezahlte Guthaben für die Monate deines Leistungsbezuges zu. Für die Monate, in denen du bezahlt hast, steht es dir zu. Ergo: setze dich mit dem Amt in Verbindung, damit das abgeklärt wird. LG 

Der Abrechnungszeitraum ist vor dem dem Ende des Leistungsbezuges. Mir steht also nichts mehr zu aus dem Jahr. Meine Frage war vielmehr, ob nicht der Leistungsträger zunächst eine Forderung stellen muss, zB die Abrechnung sehen zu wollen.

@Acuse

Das muss man freiwillig einreichen. Jede Veränderung deiner Lebensumstände muss man beim Leistungsbezug auch selbst angeben, da man sich sonst strafbar macht. LG

@Elfi96

Kannst du irgendwie belegen, das ich das "muss"? Ich habe nach meiner Auffassung mit dem Laden ja nichts mehr zu schaffen. : )

@Elfi96

Der/die FG ist aber nicht mehr im Leistungsbezug und muss daher auch nichts angeben.

@beangato

ja, sagt euch allen der richter dann, wie ER das findet

mir ist es auch egal, btw, ich bin für ein höchstmaß an eigenverantwortung beim bürger

und unwissenheit schützt vor strafe nicht

Totaler Blödsinn, alles was nach Ende des Leistungsbezuges zurück kommt ist dem ehemaligen Leistungsbezieher im Umkehrschluss würde das Jobcenter auch nach Ende des Leistungsbezuges nicht mehr für Nebenkosten aufkommen, die zwar im Leistungsbezug entstanden, aber erst nach Leistungsbezug bekannt geworden sind.

Das ist das Risiko des Jobcenters,die Gutschrift gehört nach Beendigung des Leistungsbezuges dir,genauso ist es dein Risiko,wenn du jetzt die ganze Zeit deinen Lebensunterhalt selber bestreitest und angenommen deine Beschäftigung vor dem erfüllen der Anwartschaft ( ALG - 1 ) wieder verlieren würdest und auf ALG - 2 angewiesen wärst !

Denn dann hast die ganzen Monate alles selber gezahlt und solltest du dann im Leistungsbezug eine Gutschrift auf dein Konto bekommen,welche deinen Kosten der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung zugeordnet werden kann,dann würde diese vollständig auf deinen KDU - Bedarf angerechnet.