Muss das Fahrrad in den eigenen Keller?

5 Antworten

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Nein, du darfst dein Fahrrad nicht da stehen lassen. Die Bauordnung bezieht sich auf das Bauen - wenn jemand ein neues Haus baut, dann muss er inzwischen auch Fahrradstellplätze errichten. Das heißt aber nicht, dass ein Hausbesitzer nachträglich zu irgendwas verpflichtet wäre - wenn das nicht bei der Baugenehmigung bereits vorgesehen war, muss da nix nachträglich gemacht werden. Wenn die Hausordnung das Abstellen im Treppenhaus verbietet, dann kannst du da nix gegen machen.

Danke für eure schnellen Antworten.

 

Also das Fahrrad stört und behindert wirklich niemanden. Es steht unter der Treppe wo kein Mensch dran vorbeiläuft. Der Platz wo das Rad nun steht, wird das ganze Jahr nicht betreten. Der Hausmeister hat anscheinend Lust mich zu ärgern.

@Reling

Ich habe nachgeschaut und es gibt hier sowas nicht

 

@mymic

Der Aufwand das Rad in den Keller zu stellen ist relativ groß. Ich kriege nämlich die Kellertür nicht ganz auf, da eine Mülltonne von meinem Nachbar davor steht. Ich dulde das, weils mich nicht großartig stört. In dem Fall müsste ich darauf bestehen, dass er sich einen anderen Platz sucht (den es nicht gibt). Außerdem steht im Treppenhaus vor den Briefkästen (!!!) häufig ein Kinderwegen, der ja wohl wirklich alle behindert und da hat sich der gute Hausmeister auch nicht beschwert.

 

Außerdem möchte ich mal die Hausordnung zitieren:

"Fahrräder und Kinderwagen sind grundsätzlich nur an den dafür vorgesehenen Stellen und dort derart abzustellen, dass niemand behindert wird."


Dort wird nicht ausdrücklich vom eigenen Kellerraum gesprochen, im Gegenteil, ich finde es klingt nach einem Stellplatz. Ich sehe nicht ein mein Fahrrad in meinen Kellerraum zu stellen. Ich werde das spaßeshalber morgen versuchen mit dem Paragraphen 51 und schauen was die sagen.

 

Hat denn keiner von euch persönliche Erfahrungen damit gemacht?

Nochmal: Es steht nicht drin, dass ein Haus Fahrradstellplätze haben muss. Es steht drin, dass jemand, der ein Haus errichtet, solche Stellplätze anlegen muss. Wenn das Haus schon steht und es gibt keine Stellplätze (weil es beim Bau des Hauses noch nicht vorgeschrieben war...), dann kannst du daraus keinen Anspruch ableiten. Du wirst schleppen müssen. Und ja: ich habe Erfahrungen mit Bauordnungen.

Im Flur haben Fahrräder nichts verloren. Sie stehen im Weg, stören zB Familien, die mit Kinderwagen unterwegs sind, ganz erheblich, zudem stellen sie ein Sicherheitsrisiko dar: man kann sich daran verletzen und in Falle eines Brandes blockieren sie die Fluchtwege.

In vielen Häusern gibt es einen offenen Kellerraum, in dem Fahrräder abgestellt werden können. Ich halte es nicht für unwahrscheinlich, dass es so etwas auch bei euch gibt und du bisher bloß noch nicht nachgeschaut hast. Ansonsten: stell das Rad halt in deinen Keller. Oder lass es draußen stehen (was ich allerdings wegen der Diebstahlgefahr nicht empfehlen würde).

 

Hm, ich würde sagen, an und für sich hast du recht. Es gibt jedoch möglichkeiten, dieses Gesetz zu erfüllen. Was ist denn bitte ein Fahrrad-Stellplatz? Die Hausverwaltung könnte sagen, dass sich Stellplätze fürs Rad draußen vor dem Haus befinden. Dann müsstest du dein Fahrrad immer draußen stehen lassen und das willst du ja nicht.

Falls es kein zu großer Aufwand ist, das Fahrrad in den Keller zu stellen, würde ich das schon tun. Du könntest natürlich auch einfach mal just4fun die Hausverwaltung auf den Paragraphen aufmerksam machen und schauen, wie sie reagieren. Solang kannst du das Rad sicher im Flur stehen lassen.

Bestandsschutz: wenn ältere Häuser keinen Stellplatz haben, dann muß keiner zusätzlich errichtet werden.

Im Brandfall müssen die Fluchtwege frei bleiben.

Wenn Du mein Mieter wärst, würde ich mal Klartext mit dir sprechen.