müsste ein obdachloser juristisch gesehen auch gez zahlen?

6 Antworten

wenn er jetzt unter einem 5Mio Bauwerk haußt (= Brücke) hat er ja ein dach überm kopf und "wohnt" da. Autos und Gartenlauben in denen man übernachten kann sind ja auch nach GEZ Vorstellungen zahlungspflichtig.

Natürlich könnte es ein Problem sein den Bescheid wirksam zuzustellen, aber das ist ein anderes Thema.

natürlich muss er das, bis er sich obdachlos gemeldet hat und von seiner wohnung abgemeldet wurde. wenn er in einer obdachlosenunterkunft oder notunterkunft gemeldet wird, dann wird er abgemeldet auf antrag.

Der Rundfunkbeitrag fällt pro Wohnung an und ist von dem Inhaber der Wohnung zu zahlen. Da Obdachlose bekanntlich keine Wohnung haben, müssen sie den Rundfunkbeitrag nicht zahlen. Selbst wenn er ein Kofferradio oder einen tragbaren Fernseher hat, muss er nicht zahlen. Da klappt das eben mit der sog. Typisierung (wo eine Wohnung ist, da ist auch ein Gerät) eben mal nicht.

Nein, als Obdachloser hat er keine Wohnung udn ohne Wohnung auch keine Rundfunkgebühr.  

wird doch seit geraumer zeit nur abhängig davon gemacht wieviele wohnungen du hast ... 0 wohnungen = 0 Gebühr, selbst wenn er ein Kofferradio mit rumschlept. War früher theoretisch anders, haben die Obdachlosen sich praktisch aber auch nicht drum geschert.