Müssen wir den Gemeinschaftskeller putzen?

5 Antworten

steht denn explizit im mietvertrag das der hausmeister die treppen- und kellerreinigung macht? das wäre nämlich vollkommen unüblich, ein hausmeister ist normalerweise für kleinere reparaturen und gartenpflege zuständig. gemeinschaftlich genutzte fläche (treppenhaus und kellerräume) werden auch gemeinschaftlich sauber gehalten. in manchen miethäusern halt von einer reinigungsfirma die dann alle mieter gemeinsam bezahlen.

SSunflowers 
Fragesteller
 28.05.2014, 12:32

Nein, es steht dazu gar nicht im MV. Nur das mit unserem Treppenabsatz. In der Hausordnung steht auch nichts.

Mal ganz ehrlich und ohne jetzt auf die Vertragssituation einzugehen:

  • Bricht man sich wirklich nen Zacken aus der Krone da einmal im Monat durchzufegen und jeden zweiten Monat zu wischen?
  • Wenn es ein Mehrparteienhaus ist, teilt sich das sogar nochmal weiter auf
  • Ist es nicht selbstverständlich, dass man selbst genutzte Orte (und auch die Orte dahin) sauber hält und pfleglich behandelt?
  • Ist es nicht verständlich, dass ein Hausmeister keine Putzfrau ist?
  • Ist es nicht so, dass man Vereinbarungen stets schriftlich festhalten soll, und Ihr nun aufgrund mündlicher Äußerungen argumentiert, bei denen Aussage gegen Aussage steht?

Ihr habt nun drei Optionen:

  • selber putzen
  • andere Leute putzen lassen und dafür bezahlen
  • ausziehen

Viel Erfolg.

SSunflowers 
Fragesteller
 03.06.2014, 13:02

Darum geht es nicht. Es wäre selbstverständlich, wenn es nicht anders angegeben worde wäre. Uns wurde anscheinend vorgelogen, dass der Hausmeisterservice auch die Reinigungsarbeiten erledigt und wir fühlen uns nun betrogen. Uns geht es jetzt darum, ob das so rechtens ist oder ob die VM es schriftlich hätte regeln müssen etc.

nachtlicht1978  05.06.2014, 13:16
@SSunflowers

Ich wiederhole:

- Ist es nicht so, dass man Vereinbarungen stets schriftlich festhalten soll, und Ihr nun aufgrund mündlicher Äußerungen argumentiert, bei denen Aussage gegen Aussage steht?

Ein schriftlicher Mietvertrag, der einen solchen Passus nicht enthält, lässt diesen als nicht vereinbart erscheinen. Insbesondere wenn im Mietvertraf darüberhinaus noch eine Klausel enthalten ist, in welcher mündliche Nebenabreden ausgeschlossen werden.

Ist eine solche Klausel enthalten? Wenn ja -> Dann hast Du grundsätzlich schlechte Karten.

Kontaktiere den Mieterschutzbund e.V. (→ http://www.mieterschutzbund.de/ ). Evtl kann auch die Verbraucherzentrale helfen.

SSunflowers 
Fragesteller
 03.06.2014, 12:55

Danke!

Darüber steht aber NICHTS im Vertrag und wir möchten das auch nicht machen! Das haben wir so gesagt und nun soll eine Putzfirma engagiert werden, die wir dann bezahlen sollen!

Also entweder ihr macht das selbst, oder ihr bezahlt dafür, dass das jemand anderes macht (wer ist völlig egal, ob nun Hausmeister, Putzfirma oder die Oma des Vermieters). Ist doch wohl völlig logisch, oder? Wie sollte das wohl sonst geregelt werden?

SSunflowers 
Fragesteller
 28.05.2014, 12:46

Es wurde uns so dargesttellt, dass es der Hausmeister macht, den wir ja nun mal bezahlen!

Zakalwe  28.05.2014, 12:51
@SSunflowers

Der macht das aber eben auch nicht umsonst. Wenn er das nicht macht, dann wird er dafür auch nicht bezahlt - und insofern bezahlt ihr ihn dafür nun mal eben nicht.

SSunflowers 
Fragesteller
 28.05.2014, 12:56
@Zakalwe

Aber es kann doch nicht sein, dass es vor Mietvertragsunterzeichnung heißt, der Hausmeister erledigt alles und wir bezahlen das über die Nebenkosten, im MV steht auch nichts anderes, und dann werden uns unvereinbart zusätzliche Aufgaben aufgebrummt?!? Sowas müsste doch vorab vereinbart werden?

Zakalwe  28.05.2014, 13:03
@SSunflowers
wir bezahlen das über die Nebenkosten

Die Putzfirma werdet ihr auch über die Nebenkosten bezahlen, dafür fallen die Hausmeisterkosten niedriger aus, als wenn er das machen würde. Verstehe das Problem nicht ganz.

SSunflowers 
Fragesteller
 28.05.2014, 13:07
@Zakalwe

Im MV ist ja ein bestimmter Betrag angegeben für den Hausmeisterservice. Das wussten wir ja auch vorher und haben dem zugestimmt. Es wurde uns so dargestellt, dass in diesem monatlichen Betrag alles inklusive ist - also auch die Kellerreinigung! Und jetzt weiß plötzlich keiner mehr was davon und wir sollen es machen oder eine Putzkraft zusätzlich bezahlen. So war es nicht vereinbart. Das ist das Problem.

Gibt es eine Hausordnung, die ist Bestandteil des Mietvertrages. Danach ist zu richten.

SSunflowers 
Fragesteller
 28.05.2014, 12:48

Ja, es gibt eine Hausordnung. In der steht aber nur, dass wir unser eigenes Kellerabteil sauber halten müssen. Aber nichts zu Gemeinschaftsräumen oder Kellertreppen...