Darf ich jemand beauftragen für Gartenpflege und Treppenhausreinigung wenn unsere Mieter das nicht durchführen wie vereinbart?

6 Antworten

Wenn du die Reinigungskraft bezahlst, kannst du sie auch beauftragen. Aber das ist nicht Angelegenheit von dir, sondern des Vermieters. Der kann das machen und die Kosten auf alle aufteilen.

noemi966 
Fragesteller
 02.07.2016, 09:34

Danke schön-also kann ich?bin Vermieter!

Mehrfamilienhaus-Mieter sollten regelmässig Treppenhaus putzen und zusammen nach Bedarf Vorgarten Unkraut beseitigen.

Idealerweise verpflichtet man seine Mieter nicht mietvertraglich mit Aufgaben, über die man als Eigentümer die größtmögliche Kontrolle behalten will.

Neben Reinlichkeitsgrad der Gemeinschaftsflächen Treppenhaus, Keller, Zuwegungen sowie Pflegezustand des Gartens berifft das auch die Wartung von Brandmelder, Kabelanschluss bzw. SAT-Anlage oder Einzelgasthermen.

Damit sollte er man als Auftraggeber mit konkretem Pflichtenheft externe
Fachbetriebe beauftragen oder gegen Eigenbeleg selbst tätig werden. Die Kosten kann man dann anteilig auf die Mieter als Betriebskostenart umlegen, sofern bei den Nebenkosten der Regelmassstab der BetrKV vereinbart wäre. Dies als Hinweis der Gestaltung künftiger Mietverträge :-)

Nun ist das Kind schon in den Brunnen gefallen - was tun?

Sofern es dir nicht gelänge, eine Mietvertragsänderung mit allen Mietern zu schliessen, wonach sie von ihren Putz-Pflichten entbunden würden und externe Dienstleister anteilig per Betriebskostenabrechnung bezahlen möchten, gilt:

Besteht eine Reinigungspflicht des Mieters, ohne dass weitere Einzelheiten dazu vertraglich (Mietvertrag oder Hausordnung) geregelt sind, nach folgenden allgemeinen Grundsätzen:


1. Ein Treppenhaus muss von jedem Mieter nicht häufiger als einmal  wöchentlich geputzt werden.

2. Jeder Mieter hat die Treppen zu reinigen, die vom darunter liegenden Stockwerk zu seiner Wohnung führen.

3. Es bleibt dem Mieter unter Einhaltung der Ruhezeiten selbst überlassen, an welchem Tag und zu welcher Uhrzeit er reinigt.

4 a. Bei Krankheit oder kurzzeitiger Verhinderung unter 14 Tagen besteht keine Pflicht, einen Vertreter zu beauftragen

4 b. Darüberhinaus schon.

Meint: Deinen Vorgarten, Kellertreppe, Hauseingang und -weg, Waschküche, Dachboden usw. reinigst und pflegst du hingegen auf eigene Kosten.

Bedeutet: Alle 14 Tage den Reinigungszustand dess Treppenhauses kontrollieren. Hält sich ein bestimmter M erkennbar nicht an seine Pflichten, darf er unter Ankündigung einer kostenpflichtigen Ersatzvornahme nach fruchtlosem Fristablauf unter Fristsetzung weniger Tage zu Pflichterfüllung aufgefordert werden (s. aber Pkt. 4a) und naürlich unter mit Hinweis auf Kündigung bei weiterer Pflichtverletzung abgemahnt werden.

Es versteht sich von selbst, dass derartige Schreiben per Einwurfeinschreiben oder bezeugter offenen Übergabe zugangssicher erfolgen sollten, wenn man sich im Streitfall darauf berufen will.


Darf ich jemand beauftragen für Gartenpflege und Treppenhausreinigung wenn unsere Mieter das nicht durchführen wie vereinbart?


Nein.

G imager761











Für solche notwendigen Arbeiten muss es erst einmal einen verbindlichen Plan geben.

Wenn du dich darauf verlässt, dass die Mieter das "unter sich" klären, kannst du es gleich selbst machen.

Du kannst per Aushang ankündigen, dass ab 1.8. oder 1.9. für diese Arbeiten externe Dienstleister heran gezogen werden. Falls die Mieter mehrheitlich etwas anderes wollen, sollen sie sich melden.

noemi966 
Fragesteller
 02.07.2016, 09:47

Danke schön,so werd ich`s machen,hab aber schon gehört inoffiziel das Sie nicht einverstanden sind,probieren kann ichs ja;)

DerHans  02.07.2016, 09:49
@noemi966

Dann musst du sie eben in Zugzwang bringen. Um wie viele Mieter handelt es sich denn?. Diese müssen dann SELBST einen verbindlichen Plan erstellen, wer, wann arbeitet.

Es gibt genug Kleinunternehmer, die genau solche Dienstleistungen gegen Rechnungstellung anbieten. Das sind dann ganz normale umlagefähige Nebenkosten

toomuchtrouble  02.07.2016, 10:06


Falls die Mieter mehrheitlich etwas anderes wollen

Wenn dieser Unsinn mit Treppenhausreinigung und Unkrautjäten als Mieterpflicht im Mietvertrag steht, ist es auch ein Mieterrecht. Auch ein über Jahre existierender Putzplan verhindert eine einseitige Änderung im Sinne von Dienstleister oder selbst organisierte Putzhilfe. Was die Mieter untereinander abkaspern, ist vollständig irrelevant. Ein einzelner Mieter kann auf sein Recht pochen, selbst zu putzen.

Dienstleister haben auf der anderen Seite kaum Interesse an Objekten, wo noch ein Teil der Mieter selber feudelt. Die Planung des Arbeitskräfteeinsatz ist eh' schon kompliziert genug und der Wettbewerb unter den Anbietern knallhart.

Wenn man eine neues Hobby sucht, engagiert man selbst eine Putzhilfe. Klingt einfach, ist aber strunzdumm. Putzhilfen werden krank, sie haben Urlaub, sie putzen nicht ordentlich. Dann hat man plötzlich quengelnde Mieter an den Hacken und kann sich aus dem Urlaub heraus um Vertretungen kümmern.

Es kommt drauf an, was mietvertraglich vereinbart ist. Wenn dort die Mieter pflichtig  festgeschrieben sind, kann nur mit Zustimmung aller Mieter insgesamt eine Änderung erfolgen. Sind es einzelne Mieter die ihrer Pflicht nicht nachkommen, darfst du nach fruchtloser Abmahnung eine Firma (für diese Säumigen) beauftragen und die Kosten nur von  diesen ersetzt verlangen.

Du musst die Mieter darüber informieren, dass Du ab Datum X jemanden beauftragen wirst der diese Tätigkeiten ausführt. Die Kosten werden dann mit den Nebenkosten umgelegt.

Du kannst ein Unternehmen beauftragen oder jemanden "einstellen". Dann musst Du diesen natürlich auch entsprechend anmelden. Die Lohnnebenkosten verteilen sich dann ebenfalls auf die Umlage.

Ich würde zwischen 8,50 - 10,00€ netto zahlen (450€-Minijob)