Müssen Vollpfand Gasflaschen zurückgenommen werden?

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Tja, das sieht ganz so aus, als wenn Du hier die A...-Karte gezogen hast. Da auch ich Gasflaschen verkaufe und zurücknehme, kann ich Dir definitiv sagen, dass der Laden die Flasche nur dann zurücknehmen muss, wenn Du eine Pfandquittung vorlegen kannst. Bei roten Propanflaschen hast Du ja nur ein Pfand hinterlegt und die Flasche im rechtlichen Sinne nicht gekauft, Eigentümer dieser roten Propanflasche ist und bleibt die Firma, welche ihren Namen in die Flasche eingeschlagen hat. Mit dem verkaufen einer roten Propanflasche solltest Du ganz vorsichtig sein, da Du nicht das Eigentum eines Anderen verkaufen kannst, das nennt man ganz schnell mal Diebstahl.

Wo wohnst Du denn? Ich kann Dir vielleicht meine Möglichkeit aufzeigen, dass Du zumindest etwas Geld bekommst.

Grundsätzlich ist jeder Verkäufer verpflichtet die Sorten zurück zu nehmen die er selber verkauft. Ab einer Verkaufsfläche von 250 qm ist das Unternehmen allerdings gezwungen, alle Pfandflaschen, auch Sortenfremde, zurück zunehmen.

Wenn Du belegen kannst Das Du dort EINE! Flasche gekauft hast wird Dir sicher auch EINE wieder zurückgenommen. Die Flaschen sind TÜV geprüft und haben einen etwas höheren Wert als eine PET Flasche. Nachlesen kannst Du das in den jeweiligen AGB´s des Ladens!