Müssen Urlaubstage wie Arbeitstage bezahlt werden?
Hallo, ich hätte mal wieder eine Frage zum Arbeitsrecht. Meine Wochenarbeitszeit beträgt 35 Stunden. Täglich mindestens 7,5 Stunden. Nun habe ich Urlaub eingereicht und mir wurde mitgeteilt, dass ein Urlaubstag nur mit 7 Stunden abgerechnet wird. Demnach werde ich zur Urlaubszeit finanziell schlechter dargestellt als an gearbeiteten Tagen.
ist das zulässig? Kann mir jemand eine gute Quelle nennen, wo ich dazu etwas nachlesen kann? Wäre sehr dankbar dafür.
8 Antworten
Kann mir jemand eine gute Quelle nennen, wo ich dazu etwas nachlesen kann?
Ja!
Die Höhe des Urlaubsentgelts ist im Bundesurlaubsgesetz BUrlG ziemlich eindeutig geregelt!
Dort heißt es nämlich in § 11 "Urlaubsentgelt" Satz 1:
Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes.
Überstunden, die Du in dieser zu berücksichtigenden Zeit geleistet hast, werden dabei also nicht berücksichtigt - insofern hat Dein Arbeitgeber Recht.
Aber:
Wenn Du jedoch in der Vergangenheit über einen langen Zeitraum regelmäßig und dauerhaft mehr als die vereinbarte Arbeitszeit gearbeitet hast, dann ist eine stillschweigende Vertragsänderung zustande gekommen, und dann muss auch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit in der Vergangenheit vor dem Urlaub berücksichtigt werden.
Wenn Du also z.B. in den vergangenen 2 Jahren immer statt 7 Stunden täglich 7,5 Stunden gearbeitet hast, dann sind auch diese 7,5 Stunden bei der Berechnung des Urlaubsentgelts zu berücksichtigen!
Nachtrag:
Ich lese gerade in einem ergänzenden Beitrag von Dir, dass es sich bei dieser strittigen halben Stunden ganz offensichtlich um Deine Pausenzeit handelt.
Wenn das tatsächlich der Fall ist, erübrigt sich meine Antwort. :-(
Danke für Deine anerkennende Bemerkung! :-))
Du bist hoffentlich in einer Gewerkschaft, da kannst Du Dich kostenlos beraten lassen und die würden auch kostenlos für Dich klagen.
Nein, bin ich nicht. Da ich aber auch komplett falsch gedacht habe, hat sich die Frage schon erledigt ;-).
Das ist das mir bekannte Bild der heutigen Gewerkschafter.
Zuerst wird herumgestresst und schließlich geklagt und erst dann hinterfragt, ob es überhaupt richtig (gewesen) ist.
Schade.
@ MatthiasHerz:
Was willst Du mit diesem unangebrachten Ausfall jetzt konkret sagen/unterstellen?? :-\
Du bist wohl Arbeitgeber, oder?
Bei 35 Stunden Wochenarbeitszeit an fünf Arbeitstagen sind das exakt 6 Stunden täglich.
Damit ist die Abrechnung der Urlaubstage völlig korrekt.
Wenn täglich „mindestens” 7,5 Stunden anwesend sein musst, hast wöchentlich jeweils 2,5 Überstunden oder mehr.
Da darfst Dich dann nicht beschweren, dass Dir im Urlaub keine Überstunden gut geschrieben werden.
Ups. Vertippt.
* 7 Stunden täglich
Da darfst Dich dann nicht beschweren, dass Dir im Urlaub keine Überstunden gut geschrieben werden.
Mal abgesehen von den "Irrungen und Wirrungen" im Zusammenhang der Frage hier:
Wenn Überstunden über einen langen Zeitraum regelmäßig und dauerhaft geleistet wurden, müssen sie bei der Berechnung des Urlaubsentgelts mit berücksichtigt werden!
Du bekommst die Stunden gezahlt, die du laut Vertag pro Tag hast.
Überstunden die du machst zählen da nicht dazu,
Von Überstunden habe ich nichts geredet, das ist mir schon klar.
Überstunden die du machst zählen da nicht dazu
Das trifft allerdings dann nicht zu, wenn die Überstunden über einen langen Zeitraum regelmäßig und dauerhaft geleistet wurden.
Damit wird einem "Trick" so mancher Arbeitgeber entgegen gewirkt: Teilzeitkräfte regelmäßig/dauerhaft länger als vertraglich arbeiten zu lassen, bei Entgeltfortzahlungen (Krankheit/Feiertage) und beim Urlaubsentgelt aber nur die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu berücksichtigen - um so viel Geld zu sparen.
was heißt Überstunden über einen längeren Zeitraum definiert Familiengerd?!
Tja, das ist der "Knackpunkt".
Eine präzise Definition der Zeitdauer, für die Überstunden regelmäßig geleistet worden sein müssen, damit sie in die Urlaubsentgeltberechnung einfließen - weil sie dann nämlich zu einer stillschweigenden Vertragsänderung zur Arbeitszeit geführt haben - gibt es nicht.
Das wird immer eine Frage der ganz konkreten individuellen Umstände und Bedingungen sein - und letztlich (im schlimmsten Fall) immer nur durch eine gerichtliche Entscheidung jeweils geklärt werden können.
Es müssen jedenfalls aber mehr als nur "etliche" Monate sein.
Wenn deine Wochenarbeitszeit 35 Stunden beträgt und du eine 5 Tage Woche hast dann sind das 7 Stunden am Tag. Also bekommst du auch wenn du Urlaub hast diese 7 Stunden bezahlt, das ist völlig richtig.
Die 7,5 Stunden die du auf der Arbeit bist enthalten sicherlich eine halbe Stunde pause oder? Für die bekommst du ja kein Geld sondern wirst auch wenn du arbeitest nur für 7 Stunden bezahlt.
Ja, richtig. Habe mich heute etwas zu viel geärgert, dass ich selbst das durcheinander gebracht habe.
Auf Dich ist echt verlass ;-). Obwohl ich ja gerade feststellen musste, dass ich selbst die Frage unnötig gestellt habe, da ich die Pausen mit eingerechnet habe. Trotzdem weiß ich durch Deinen Post jetzt wieder etwas mehr. Und ja, tatsächlich arbeite ich täglich mindestens eine Stunde mehr.