Wieviel Std müssen pro Urlaubstag vom Arbeitgeber bezahlt werden?

4 Antworten

Die gesetzliche Berechnung des Urlaubsentgelts steht im § 11 Bundesurlaubsgesetz.

Danach errechnet sich die Bezahlung nach dem durchschnittlichen Verdienst, den man in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn seines Urlaubs hatte.

Es ist für das Entgelt unerheblich, wie lange man an dem Urlaubstag gearbeitet hätte.

Der Arbeitgeber muss bei der Berechnung des durchschnittlichen Verdienstes auch Vergütungen für Bereitschaftszeiten, leistungsabhängige Provisionen, Akkordlöhne und Prämien berücksichtigen. Nicht dazu gehören allerdings Überstunden- und Mehrarbeitsvergütungen, Weihnachtsgeld, zusätzliches Urlaubsgeld, Gratifikationen und Zuschläge für Überstunden und Mehrarbeit.

Es ist auf die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen abzustellen und zwar nicht wöchentlich, sondern genau auf den betreffenden Urlaubstag. Hat der AN in der Vergangenheit Mittwochs grds. 10 Stunden gearbeitet, stehen ihm an einem Urlaubstag, der auf einen Mittwoch fällt auch 10 bezahlte Stunden zu!

Das gleiche gilt für Krankheit und Feiertage.

EuGH-Urteil v. 16.03.06, 131/04 u. a.: das Urlaubsentgelt muss mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar sein!

Hallo!!! Ich hab da ein Problem!! Bin bei einer Leihfirma!!! Bin auf 120std im Monat eingestellt worden!! Jetzt hab ich die Kündigung bekommen!! Das Problem,mein ex Chef möchte,so steht's in der lohnabrechnung,pro Urlaubstag 4,6 Std bezahlen bzw 3,45std pro krankheitstag!! Ist das Rechtens??? Hoffe mir kann hier jemand helfen! Oder mir sagen wo ich mich sonst noch schlau machen kann!! Danke!!!

Wahrscheinlich teilt der Arbeitgeber die vertragliche Wochenarbeitszeit durch die durchschnittlichen Arbeitstage und kommt deshalb auf die Stundenzahl.

Genau so! Und das ist auch rechtens. Wenn sie während ihrer Arbeitszeit mehr arbeitet, dann sind das Überstunden, die entweder finanziell oder aber durch Freizeit ausgeglichen werden sollten. Als Urlaubsstunden werden aber nur die im Arbeitsvertrag festgelegten Stunden zugrunde gelegt. Was mir allerdings auch komisch vorkommt, ist die Tatsache, dass sie an Krankheitstagen 6,5 Std. bezahlt bekommt. Das passt nicht so recht ins Bild.

Aber die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage steht nicht im Arbeitsvertrag! Wenn der Arbeitgeber nun einfach die 25 Std. durch 7 Tage teilen würde,dann würde sie ja sogar nur etwas über 3,5 Std. bezahlt bekommen. Nach der jetzigen Berechnung arbeitet sie dann also 5,56 Tage die Woche,wie auch immer das gehen soll!

@bluto

Dann wird mein Frauchen also regelrecht bestraft,wenn sie Urlaub nimmt! Klasse Gesetz!!Einfach lächerlich!!

Genau so! Und das ist auch rechtens. 

Und GENAU SO ist es NICHT rechtens. Es ist auf die durchschnittliche Arbeitszeit der letzten 13 Wochen abzustellen und zwar nicht wöchentlich, sondern genau auf den betreffenden Urlaubstag. Hat der AN in der Vergangenheit Mittwochs grds. 10 Stunden gearbeitet, stehen ihm an einem Urlaubstag, der auf einen Mittwoch fällt auch 10 bezahlte Stunden zu!

Das gleiche gilt für Krankheit und Feiertage.

EuGH-Urteil v. 16.03.06, 131/04 u. a.: das Urlaubsentgelt muss mit den Zeiten geleisteter Arbeit vergleichbar sein!