Müssen Thujahecken laut Bundeskleingartengesetz entfernt werden
Hallo, in unserer Kleingartenanlage wurde in der Mitgliederversammlun beschlosse,daß alle Koniferen insbesondere THUJA bis 2011 entfernt werden müssen,es muß sogar die Erde abgertagen werden. Als Begründug wurde angegeben,daß es jetzt so Gesetz ist.Es gibt auch keinen "Bestansschutz"für ältere Hecken,egal wie hoch diese sind. Wie schon oben geschieben,der Beschluss kam nur zustande,weil es jetzt angeblich im Gesetz so stehen würde. GIBT ES SO EINE GESETZLICHE REGELUNG ????
1 Antwort
In unserem Kleingartenverein Norderney e.V.,gibt es Gärten mit Thuja als Hecke innerhalb des Gartens, direkt angrenzend zum Nachbargarten,sowie am Hauptweg in Höhen von 3m und höher. Die Satzung erlaubt in den Gärten keine Nadelbäume,zudenen ja die Thuja gehört. Muss Pächter seine Thuja entfernen? Wenn nein,müßte er doch wenigsten die vorgeschriebene Höhe von Hecken und auch den Abstand zum Nachbarn einhalten.Bitte geben Sie mir konkret eine Auskunft,auch wie die Heckenhöhe zum Nachbarn und zum Hauptweg sein darf.
Vielen Dank und herzlichen Gru?Monika StumPP