Mieterin hängt Zettel an ihre Wohnungstür?

5 Antworten

An der Tür eines fast jeden Ladens klebt ein Schild, dass dieser videoüberwacht sei. Ob das so ist, ist eine andere Sache, es geht um Abschreckung. Das ist das Recht eines Jeden. Auch die betreffende Mieterin darf ein Schild / einen Zettel an die Tür hängen, dass ihre Wohnung videoüberwacht ist. Das bedeutet ja nicht, dass die Wohnungseingangstür von außen (Treppenhaus) überwacht wird, das wäre unzulässig.

Das Entfernen des Hinweiszettels ist jedenfalls unzulässig.

Ob es sich um einen Scherz handelt, sei dahingestellt.

Aber, Sie hätte sogar das recht ihre Wohnung Video zu überwachen. Und auch ihren Wohnungseingang. Sie darf die Kamera nur nicht auf die anderen Wohnungseingänge richten.

Und ja, eventuell ist sie dann verpflichtet das auszuhängen. Somit ist jeder, der Ihre Wohnung betritt mit den Aufnahmen einverstanden.

Warum sollten sich die anderen unwohl fühlen, diese Wohnungen werden ja nicht überwacht.

Was ist ok? Das der Zettel geschrieben wurde oder weil er entfernt wurde? Jedenfalls scheint diese Frau unter Angst zustanden zu leiden!

Das der Zettel geschrieben wurde.

Nein, das Entfernen des Zettels ist nicht ok. Denn wenn jemand in seiner Wohnung eine Videoüberwachung installiert hat (ob das stimmt oder nicht, sei dahingestellt) und zur Abschreckung potentielle Einbrecher davor warnt, geht das die Bewohner der anderen Wohnung überhaupt und rein gar nichts an!

Danke so sehe ich das auch.

Außerdem gibt es keine Kamera.

@kamertje

Das ist ja eigentlich auch Sache der Mieterin. Und in ihren eigenen vier Wänden kann sie so viele oder so wenige Videokameras installieren, wie sie will - solange sie mit dem Videomatieral keinen ungesetzlichen Unfug treibt.

Es wäre geschickter gewesen "Bitte lächeln!" drunter zu schreiben.