Hallo zusammen, ich lebe in einer mehrparteien Wohnanlage, nu wurde ein Zaun errichtet. Darf der Vermieter die Kosten auf die Mieter abwälzen?

4 Antworten

das gehört weder zur Instandhaltung noch Wartung/Sanierung - m.M. nicht umlagefähig - aber danach - z.B. das Streichen

Das Streichen danach wäre Instandhaltung/-setzung, folglich nicht umlegbar.

Gegen den Zaun könnt Ihr euch nicht wehren, aber gegen die Umlage der Kosten falls der Vermieter das versuchen sollte.

Ich würde da lieber ein Anwalt fragen !

Keinesfalls müßt ihr den Zaun bezahlen. Das gehört nicht zur Gartenpflege. Es handelt sich um eine Investition zur Wohnanlage, die aber nichts mit einer Modernisierung zu tun hat, denn der einzelne Mieter hat nichts davon.

Wenn eine einen Zaun wollte und dem Wunsch wurde nachgekommen, hat sie die Eigentümer nur auf die Idee gebracht, die sie gut gefunden haben, aber die Kosten kann sie nicht umwälzen.