Müssen in einer Mietwohnung Backbleche im Herd sein?

6 Antworten

Wenn der Herd zur Mietsache gehört, hat er in einem ordnungsgemäßen Zustand zu sein. Da zu einem Herd mindestens ein Blech und ein Rost gehören, müssen sie auch gestellt werden. Mit der Sauberkeit ist das so eine Sache. Was für manche eklig ist, ist für andere völlig in Ordnung.

In der Wohnung, die wir mal hatten, haben wir den Herd kurzerhand gegen einen neuen ausgetauscht. Auf eigene Rechnung! Ich wollte das dreckige Teil nicht mal zum Putzen anfassen!

XtraDry  20.07.2011, 20:54

Da zu einem Herd mindestens ein Blech und ein Rost gehören, müssen sie auch gestellt werden.

Was genau in welcher Rechtsnorm nachzulesen ist??? Selbstverständlich kann man auch einen Herd ohne Bleche mieten, in Deutschland gibt es Vertragsfreiheit...

der Herd braucht die Ausstattung die er als Neugerät hatte also mit Bleche!

BeraterNo1  20.07.2011, 20:46

stell dir mal eine Waschmaschine ohne Türe vor! Der neue Mieter müsse lange Zeit nach einer Türe suchen nur weil der Vormieter sie abgebaut hat!

XtraDry  20.07.2011, 20:52

Unsinn, man kann auch gebrauchte Herde mit fehlender Ausstattung mieten, in Deutschland gibt es Vertragsfreiheit...

Jill03  20.07.2011, 21:04
@XtraDry

ja aber nur wenn man das vorher weiß, schließlich zahlt man dafür ja meistens auch dann! aber man kann das ja bei übergabe kontrolieren!

XtraDry  20.07.2011, 21:09
@Jill03

Wollt grad' sagen, wenn man das nicht selbst sieht oder überprüft, ist man wohl nur alleine Schuld. Es geht hier ja darum, ob der Mieter Nachbesserung verlangen kann, und das kann er ganz sicher nur vor Anschluss des Vertrags, aber nicht danach...

Jill03  20.07.2011, 21:15
@XtraDry

Genau, nach Übergabe ist das eben shcon ne gewisse Zeit möglich, bei so Sachen wie funktion des Herdes oder die Rolläden, , steckdosen die nich gehn,Türen die Knarren oder nich schließen etc... die man nich so sehn kann wenn, aber beim sichtbaren is das ja klar, da is man selbst sChuld....Ich hab mir auch angewöhnt Fenster mal aufzumachen(gutm, Zugluft wegen falscher Isolierung sieht man ja erst später dann) oder Wasser , klospülung zu betätigen..sicher is sicher und seriöse vermieter haben da auch nichts dagegen!

XtraDry  20.07.2011, 21:17
@Jill03

Sowas mache ich als Vermieter schon von mir selbst aus... ;-)

Also, ich möchte hier nicht mitteilen, wie meine Mieter üblicherweise Herd und Ablüftung und Kühlschrank zurückgeben. Richtig ist, daß zum Backofen, wenn er denn vermietet wurde, auch Bleche und Roste gehören. Wird er, wie bei uns aus den vorgenannten Gründen, kostenfrei zur Verfügung gestellt, darf der Mieter sich so ausstatten, wie er es braucht. Schaue vorsorglich in die mietvertraglichen Vereinbarungen und rüge entsprechend, wenn davon abweichend verfahren wird. Beachte: Kein Mieter ist verpflichtet, eine Bude zu renovieren! Er ist allenfalls für die Schönheitsreparaturen zuständig. Ein gewaltiger Unterschied. Alles Gute.

Der Herd muss normal funktionieren und relativ normal aussehn, nich wie der letzte Schrott, ausserdem aktuell, nich von 1800.... Und Backbleche hat jeder Herd, aber da musst du dir selbst eins kaufen das passt, denn DAS hättest du bei Übergabe eh alles sehen ,selbst kucken müssen!!!! Nur vorher kann man sowas beanstanden , du hast sie ja so übernommen....

Ist das im Mietpreis enthalten der Herd dann muss es hauptsächlich funktionieren,der rest ist irelevant

Jill03  20.07.2011, 20:47

Achso, du hast einen gewissen Zeitraum nach dem Untershcreiben des Übergabeprotikolls um Sachen die vorher nicht sichtbar waren zu reklamieren und Mietvertrag, protokoll dementsprechend umzuschreiben..... muss im vertrag stehn wie lange, is glaub bei jedem anders

XtraDry  20.07.2011, 20:56

Der Herd muss normal funktionieren und relativ normal aussehn, nich wie der letzte Schrott, ausserdem aktuell, nich von 1800

Warum? Wenn der Herd so aussieht und jemand ihn mieten will, wer sollte das verbieten? In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit...

Jill03  20.07.2011, 21:03
@XtraDry

Ja aber wenn man teuer geld für bezahlt und laut vertrag oder so und dann es nich funktioniert , eine platte kaputt oder so( kann man ja schlecht testen wenn man besichtigung oder vertrag macht!) dann shcon ausserdem, wenn der herd notdürftig mit ner provisorichen glasplatte vorn oder anderen knöpfen geflickt wurde dann is das ja wohl nicht zumutbar, aber sowas sieht man ja dann.... und mit nich von 1800, damit mein ich das er shcon normale standarts haben sollte!

XtraDry  20.07.2011, 21:08
@Jill03

Sorry, aber wenn einem die geflickte Glasplatte, die unnormalen Standards, die Knöpfe o.ä. nicht gefällt, oder man das alles einfach für nicht zumutbar hält, dann sollte man den Vertrag einfach nicht unterschreiben. Ansprüche gegen den Vermieter kann man daraus ganz sicher nicht stellen...

ich kenne es nicht, das backbleche im herd vorhanden sein müssen.

allerdinsg würde ich in einem protokoll ervmerken das der herd/backofen dreckig übergeben wird.

falls nach der reinigung schäden auffallen, habt ihr die an der backe.

XtraDry  20.07.2011, 20:53

Die einzige vernünftige Antwort hier...