Müssen immer die vertraglichen Stunden gezahlt werden?

4 Antworten

Wenn ein AN seine Arbeitskraft anbietet und die vertraglich vereinbarten Stunden arbeiten möchte, der AG ihn aber nicht vertragsgemäß beschäftigt/beschäftigen will, weil z.B. zu wenig Arbeit da ist, es Maschinenstillstand gibt usw., befindet sich der AG nach § 615 BGB in Annahmeverzug.

Er muss den AN dann so bezahlen, als hätte er gearbeitet. Minusstunden können so nicht entstehen und man muss auch nicht "nacharbeiten". Das Betriebsrisiko trägt der AG und nicht der AN

Moin,

das ist eine Sache für einen Arbeitsrechtsanwalt. (Gewerkschaft oder Betriebsrat könntest du natürlich auch fragen.) Es kommt da sicherlich auf die Formulierungen im Arbeitsvertrag an.

Du hast die Pflicht zur Arbeit zu erscheinen und dein Arbeitgeber hat die Pflicht dich mit Arbeit zu versorgen und sie zu Bezahlen.

Wenn in deinem Arbeitsvertrag sowas steht wie "Die Normalarbeitszeit ist 40h pro Woche" kann man sicherlich davon abweichen. ... Es kommt aber immer auf die Details drauf an. (z.B. Um wie viele Stunden es geht...)

Allerdings gibt es auch in dem Betrieb, wo ich mit einem Vertrauensarbeitszeitmodell arbeite, die Pflicht Stunden bis zum Monatsende auszugleichen. (Überstunden abzubummeln etc. oder Minusstunden nachzuarbeiten.)

Grüße

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bezahlt werden muss das was im Vertrag steht.

Die tatsächlich gearbeiteten Stunden können aber mal mehr mal weniger sein und über ein Stundenkonto verrechnet werden

Ja, es müssen die Stunden lt. deinem Arbeitsvertrag bezahlt werden. Wenn der Arbeitgeber nicht genügend Arbeit für dich hat, ist das sein Problem.