Vermögenswirksame leistungen rückwirkend fordern?

4 Antworten

Da wirst Du Pech haben. Auch wenn Dir ein tariflicher Anspruch zusteht, wohin hätte Dein Chef denn die 40 Euro überweisen sollen? Du hättest einen vermögenswirksamen Vertrag bei einer Bank, Bausparkassen usw. abschließen müssen. Diesen Vertrag hättest Du dann Deinem Chef vorlegen müssen. Vorassetzung für die vermögenswirksame Leistung ist ja, dass Du das Geld auf einen entsprechenden Vertrag einzahlst. Für welche Zeit Du noch rückwirkend Anspruch hast, kann ich Dir nicht sagen. Im öffentlichen Dienst wären es 6 Monate.

Die Voraussetzung für diesen Anspruch ist IMMER, dass der Arbeitnehmer eine Vertrag zur Ansparung von Vermögenswirksamen Leistungen überhaupt mit irgend einer Gesellschaft abschließt und diesen dem AG vorlegt. Sollte ein solcher Vertrag bei dir existieren, mußt du wegen einer rückwirkenden Zahlung den Tarifvertrag, Betriebsrat oder Arbeitgeber befragen.

Ist denn der Tarifvertrag, auf den du dich berufst, für deinen Arbeitgeber bindend? Wenn nicht, muss er auch nicht zahlen. Wenn ja und du hast ihm deinen VWL-Vertrag vorgelegt, hätte er zahlen müssen und das kannst du auch nachträglich einfordern.

Die Frage ist, ob Du ihm auch gesagt hast, dass Du vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nimmst. Riechen kann er das nämlich nicht. Sowas muss man beantragen.

Wenn Du das gemacht hast, dann kannst Du das natürlich rückwirkend einfordern, denn es ist eine Pflichtleistung des Arbeitgebers.

Gesagt habe ich ihm das, er meinte er müsse dies nicht tun. natürlich habe ich jetzt aber auch nichts schriftlich ;(

@Dawn666

KIar ist er dazu verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.

Lass Dich juristisch beraten. Ist ja schließlich nicht wenig in 31 Monaten.

@Sternenmami

Wenn der Tarifvertrag es nicht vorsieht, ist er nicht verpflichtet zusätzlich noch vermögenswirksame Leistungen zu zahlen.