Müssen die Eltern zu einem Termin kommen wen ich 18 bin in der Ausbildung?

9 Antworten

https://www.wirausbilder.de/blog/wann-sie-mit-den-eltern-ihres-azubis-sprechen-sollten-und-wann-sie-muessen/

Dann dürfen Sie nicht mit den Eltern sprechen

Ist Ihr Azubi bereits volljährig, unterzeichnet er nicht nur den Ausbildungsvertrag allein – er ist auch alleiniger Ansprechpartner bei allen die Ausbildung betreffenden Belangen. Als Ausbilder dürfen Sie die Eltern des Azubis nicht kontaktieren, ebenfalls dürfen Sie Ihnen keine Fragen zur Ausbildung ihres Kindes beantworten. Probleme, die Ihr Auszubildender hat oder Schwierigkeiten, die er Ihnen bereitet, müssen Sie zunächst mit ihm allein besprechen.

Ausnahmen sind möglich

Möchten Sie trotz Volljährigkeit Ihres Azubis mit dessen Eltern sprechen, so muss Ihr Auszubildender sein Einverständnis geben. Da es sich bei solchen Fällen meist um schwierige Themen und Probleme in der Ausbildung handelt, ist es ratsam, sich die Einwilligung in einem solchen Fall schriftlich geben zu lassen.

Nur solltest Du Dir durchaus überlegen, ob Du nicht ein solches Gespräch zulässt, bevor der Ausbildungsbetrieb die vorzeitige Beendigung Deines Ausbildungsverhältnisses ins Auge fasst.

Hast Du denn bezüglich Deiner Fehlzeiten - oder auch sonst bereits eine ? Abmahnung erhalten?

Gründe für verhaltensbedingte Kündigung in der Ausbildung :

https://www.duesseldorf.ihk.de/produktmarken/Ausbildung/Ausbildung_von_A-Z/Kuendigung/2596730

Klar darf sie mit deinen Eltern reden. Auch über Deine Fehlzeiten.

Ansonsten: Schon krass, dass Du ein Gespräch abbrichst über Deine Fehlzeiten in der Ausbildung. Als Deine Chefin würde ich als nächstes Deine Ausbildung abbrechen.

wilees  11.06.2019, 15:57
Klar darf sie mit deinen Eltern reden.

Mit Sicherheit nicht - FS ist volljährig.

tinalisatina  11.06.2019, 16:16
@wilees

Und wo steht, dass man nicht mit Menschen reden darf, die volljährige Kindsköpfe, äh Kinder haben?

suburak  11.06.2019, 16:32
@tinalisatina

Schon mal was von Datenschutz und Privatsphäre gehört, Madame Oberschlau?

tinalisatina  11.06.2019, 18:12
@suburak

Welche Daten bitte, Herr Besserwisser.

Privatsphäre? Nachdem Du den FS in Deiner durchaus (für mich) vernünftigen Antwort so rundgemacht hast, solltest Du in der Lage sein, den Begriff zu googeln.

suburak  11.06.2019, 18:19
@tinalisatina

Der Ausbildungsbetrieb darf mit niemandem als mit dem Azubi selbst über ihn und dessen Belange reden - so einfach ist das - aber für dich offensichtlich zu kompliziert. Insofern ist eine weitere Debatte mit dir so überflüssig wie ein Kropf.

tinalisatina  11.06.2019, 19:03
@suburak

Wenn Du meinst, dass es so ist ... Die Belege dafür bist Du natürlich schuldig geblieben, weil das ja "so einfach ist". Insofern ...

Du bist volljährig, also sind rechtlich deine Eltern außen vor. Wenn du allerdings dem Wunsch des Ausbildungsbetriebs nicht Folge leistest, könnte das Konsequenzen für dich haben.

suburak  11.06.2019, 16:46

Sehr gute Antwort - ich habe eine ausführliche Begründung nachgeliefert ...

wie hast du es abgebrochen ? und ein tipp, versuchs auf die nette art und weise zu machen. Sag dass du es verweigerst aber dass du dich selbst bessern wirst was deine Zeiten betrifft (sofern du dich bessern möchtest)

Natürlich nicht. Ohne dein Einverständnis hat der Betrieb deine Eltern nicht zu informieren.

OlliBjoern  12.06.2019, 23:42

Du möchtest also sagen, dass Erwachsene (die Leute aus dem Betrieb) andere Erwachsene (die Eltern) nicht informieren dürfen? Interessante Einstellung.

Welches Gesetz sollte das denn sein?

 

suburak  15.06.2019, 21:34
@OlliBjoern

Z.B. das Datenschutzgesetz