Kündigungsgespräch Arbeitnehmer?!

6 Antworten

Je nach Verhältnis Einfach die Kündigung auf den Tisch legen oder das Gespräch suchen. Einvernehmlich muss die Kündigung nicht sein, es reicht Dein Schreiben. Ungutes Gefühl kann ich verstehen, musst Du jetzt aber durch

Bodyguard17 
Fragesteller
 18.04.2015, 09:49

Ich will nur die Kündigungsfrist so Kurz wie möglich halten ... Und ich weiß nicht wie ich eben so ein Gespräch beginnen soll da mein Chef sehr impulsiv ist und schnell mal ausrastet.

Grundsätzlich ist es nicht zwangsläufig notwendig, ein (ausgiebiges) führen zu müssen. Zunächst einmal solltest Du Deine Kündigung sowieso schriftlich einreichen und Dir den Eingang dieser Kündigung auch vom Chef schriftlich bestätigen lassen. Dabei kannst Du dem Chef dann Deine Gründe darlegen (wenn Du möchtest). Dafür besteht aber nicht zwangsläufig eine Notwendigkeit.

Bodyguard17 
Fragesteller
 18.04.2015, 09:31

Aber wenn ich es schriftlich einreiche dan ist es nicht beidseitig sondern nur von mir aus ...

Guten Morgen,

also grundsätzlich sollte eine Kündigung IMMER schriftlich erfolgen. Denn das gibt dir auch die Sicherheit, das Vertragsverhältnis gelöst zu haben.

Eine "einvernehmliche" Kündigung, wie du es nennst, gibt es so nicht. Zumindest nicht in der Form, wie du es meinst. Es gibt eine "Aufhebung" des Arbeitsvertrages, der beide Parteien zustimmen. Wenn du eine Kündigungsfrist einzuhalten hast, solltest du das bei dem Gespräch und der Entscheidung natürlich berücksichtigen.

Im Grunde genommen wäre es einfacher, dir guten Rat zu geben, wenn es mehr Infos gäbe :)

LG

Kokosflöckchen

Bodyguard17 
Fragesteller
 18.04.2015, 09:50

Heisst das Wen ich kündige kann ich auf die Kündigungsfrist verzichten und Wen beide Parteien zustimmen muss ich die Frist einhalten ?

Kokosfloeckchen  18.04.2015, 10:03
@Bodyguard17

Nein, das heißt es natürlich nicht. ;)

Wenn du selbst kündigst, musst du die Frist einhalten. Lässt dein Chef sich auf einen Aufhebungsvertrag ein, kann eine kürzere Frist vereinbart werden (sofern er sich darauf einlässt).

Bodyguard17 
Fragesteller
 18.04.2015, 10:19
@Kokosfloeckchen

Ok verstehe ... Für mich zählt nur ich will weg und das so schnell wie möglich

Kokosfloeckchen  19.04.2015, 08:52
@Bodyguard17

Guten Morgen :)

In dem Fall würde ich ihn um einen Aufhebungsvertrag bitten. Frage ihn freundlich danach, in den meisten Fällen wird dem zugestimmt. Das Arbeitsverhältnis kann so in beiderseitigem Einverständnis zu einem bestimmten Termin ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufgehoben werden.

Sei dir darüber im Klaren, dass du eine Sperrfrist bei der Agentur für Arbeit bekommst, wenn du nicht direkt im Anschluss eine neue Stelle hast.

Viele Grüße!

Kokosflöckchen

Was bedeutet "einvernehmlich" kündigen? Entweder Du möchtest kündigen oder nicht.

Du brauchst kein Einverständnis des AG für die Kündigung. Wenn Du mit ihm darüber sprechen möchtest, gib die Kündigung persönlich ab. Wenn Dein AG dann Fragen hat, könnt Ihr ja über die Gründe sprechen. Du musst das aber nicht.

Wichtig ist, dass Du die korrekte Kündigungsfrist einhältst. Sollte diese zu lange für Dich sein, bitte Deinen AG um einen Aufhebungsvertrag. Der kann zu jedem beliebigen Datum geschlossen werden.

Bodyguard17 
Fragesteller
 18.04.2015, 10:56

Nur ich weiß leider nicht wie lange meine Kündigungsfrist ist.

Und der aufhebungsvertrag bewirkt das meine Kündigungsfrist kürzer ist oder ganz aufgehoben wird ?

Hexle2  18.04.2015, 11:44
@Bodyguard17

Hast Du keinen Arbeitsvertrag? Gilt ein Tarifvertrag?

Wenn im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag nichts anderes vereinbart ist, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 Abs. 1. Das sind vier Wochen zum 15. oder Ende eines Monats. Du könntest mit dieser Frist jetzt zum 31. Mai kündigen.

Mit einem Aufhebungsvertrag kann man auch eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Du bist aber auf die Einwilligung des AG angewiesen. Möchte dieser keinen Aufhebungsvertrag machen, musst Du die Kündigungsfrist einhalten

Einfach mit dem Chef darüber reden, die Beweggründe der Kündigung erklären, aber bloß nicht schlecht über die Firma oder Kollegen, Vorgesetzte lästern. Das es trotz allen Schwierigkeiten eine gute Zeit war usw.....

Zusätzlich eine schriftliche Kündigung in Papierform/Brief einreichen um sicher zu gehen.