Müssen alle Ferien und Feiertage nach der Scheidung geteilt werden?

6 Antworten

ich habe das gerade bei einer kollegin auch. die muss mit ihrem urlaub jonglieren um alle betreuungsfreien zeiten ab zu decken und der papa meint mit zwei wochen in den ferien hätte er seine schuldigkeit getan.

egal ob es dafür eine rechtliche regel gibt oder nicht, alleine schon die fairness und die liebe zu den kindern würde das verlangen.

das hast du Recht. Wir nehmen die Kinder auch jederzeit, selbst an  nicht vereinbarten Wochen/Wochenenden. Nur haben wir beide keine Lust uns von seiner Ex vorschreiben zu lassen, wann wir die Kinder zu nehmen haben und wann nicht. Ich denke auch, das zumindest 5 Urlaubstage von meinem Freund für uns, zum gemeinsamen Kinderfreien Urlaub drin sein sollten/müssten. Kinderliebe in oder her. Die wird bei uns auch nie in Frage gestellt, aber jeder hat auch noch ein Recht auf eine private Auszeit ohne Kinder.

@NickiG

ja, jeder hat das recht auf private auszeit aaaber: alleine die schulferien in deutschland betragen rund 60 arbeitstage ohne die beweglichen freien tage etc. wo bitte hat dann die mama ihre private auszeit?  zumal du und dein lebensgefährte doch viel mehr private zeit ohne kinder habt als die mutter.

rechne mal auf: 365 tage im jahr minus 30 Urlaubstage und 104 wochenendtagen (wo die kinder bei euch sind) bleiben immer noch 231 tage wo die kinder  bei dem elternteil sind, bei dem sie leben.

eltern wird man gemeinsam, also sollte man sich auch die pflichten teilen. hättet ihr jetzt zusammen kinder, hättet ihr auch keine 5 tage kinderfreie auszeit - es sei denn, ihr sorgt für entsprechende betreuung durch dritte.

@Hexe121967

eltern wird man gemeinsam, also sollte man sich auch die pflichten teilen. 

Du scheinst hier zu verkennen, dass die Pflichten bereits geteilt sind:

  • Der Vater leistet hier den Barunterhalt für die Kinder (Kosten für die Verpflegung, Wohnkosten, Kleidung, Spiel- und Schulsachen, Freizeitgestaltung...der Kinder) 
  • und die Mutter erbringt durch die Rundum-Betreuung, Kochen,Waschen, Putzen, Hausaufgabenhilfe, Freizeitgestaltung usw... den Naturalunterhalt.

Beide Unterhalte sind völlig "gleichwertig" - insofern hätte die Mutter keinen Anspruch auf weitere Leistungen von Seiten des Vaters, er keine weiteren Verpflichtungen....

Nur, wenn beide das sog. "Wechselmodell" praktizieren würden, würden sie gleichermaßen die Betreuung der Kinder gewährleisten müssen - und auch gleichermaßen für die Kosten der Kinder aufkommen müssen (der Barunterhalt durch den Vater würde dann hier also wegfallen.....)

Ich schließe mich da meinen Vorrednern an. Eine gesetzliche Grundlage sehe ich auch nicht. Daher kann die Mutter den Vater auch nicht zwingen. 

Über dem Umgangsrecht schwebt ja im Grunde auch nur das Damoklesschwert der "Kindeswohls-Dienlichkeit". Es dürfte daher meines Erachtens auch von Seiten der Mutter schwierig zu begründen sein, warum dieser plötzliche Sinneswandel überhaupt dem Kindeswohl besonders dienlich sein soll, da ihr euch ja sowieso schon regelmäßig und - wie du sagst - auch gerne mal außer der Reihe um die Kinder kümmert! 

Danke ... genauso sehen wir das auch. Manche bekommen eben nie genug ;-)

Naja, also zwingen kann Sie ihn nicht. Eine gesetzliche Grundlage sehe ich auch nicht.

Aber für das Kindswohl ist es natürlich immer besser, sich zu einigen. 
Bisher scheint das doch auch geklappt zu haben, immerhin sind die Kinder oft bei euch.
Woher kommt auf einmal dieser Meinungswechsel, wisst ihr das?

Das können wir uns auch nicht erklären. Schließlich nehmen wir die Kinder auch aus der Reihe, sprich wenn Sie mal kurzfristig weg ist. Ich denke nur das uns beiden auch ein Kinderfreier Urlaub im Jahr zusteht. Und der ist nicht umsetzbar, wenn alle Ferien geteilt werden. Muss nochmal ganz deutlich betonen, das die Kinder gerne zu uns kommen und wir alle vier super miteinander auskommen :-) 

@NickiG

Es ist oft das "Phänomen" zu beobachten, dass betreuende Mütter sich anfangs sehr schwer tun, die Kinder "herauszugeben" (vor allem, wenn der Vater eine neue Partnerin hat) und wenn sie dann registriert haben, welche neue "Freiheit" ihnen die Besuche der Kinder beim Vater verschaffen, dann auf eine "gerechte Teilung" bestehen.....

Für das Umgangsrecht gibt es keine gesetzlich festgeschriebene Regelung.....

Bei getrennt lebenden Eltern ist ein Elternteil für die finanzielle Absicherung der Kinder verantwortlich  - derjenige leistet den "Barunterhalt" - und der andere Elternteil muss die Rundum-Betreuung der Kinder gewährleisten (den "Naturalunterhalt").

Der barunterhaltspflichtige Elternteil "muss" die Kinder also nicht nehmen, er "darf " sie nehmen. - Seine "Verpflichtung", die Kinder zu sehen, ergibt sich einzig und allein aus dem "Recht der Kindes auf Umgang mit beiden Eltern" (BGB §1684)....

Der betreuende Elternteil (hier die Mutter) hat also kein Recht dazu, dem barunterhaltspflichtigen Elternteil (hier dem Vater) vorzuschreiben, wann er die Kinder zu betreuen hat (oder was er mit ihnen tun kann/darf/muss... oder wo oder bei/mit wem er die Besuche gestaltet - und der Vater ist darüber auch nicht Rechenschaft pflichtig.....)

Bei den Absprachen zum "Umgang" sollen die Eltern auf also die Belange des jeweils anderen Elternteils Rücksicht nehmen....

Vielen Dank!! Da hast du mir sehr weitergeholfen!!

Nein, dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

Tatsächlich kann der Vater überhaupt nicht verpflichtet werden die Kinder zu nehmen.