Abholung und zurück bringen des Kindes bei über 300 km

6 Antworten

Sch... Gibt es eine Regelung? Was ist mit Unterhaltszahlungen? Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Die Bahn bietet für Kinder eine Begleitung an. Daher ist das gar keine schlechte Idee.

Aber was sagt der Rechtsanwalt dazu. Genau das MUSS man in dieser Situation machen. Nur der kann die recht. Und Gesetz.. Grundlagen darlegen.

Viel Erfolg und - niemals aufgeben

Werde mal die kommenden Tage einen Rechtspfleger kontaktieren. Die Kindesmutter ist einfach stur und kommt mir leider kein bisschen entgegen!

@Betonmurat

Was soll mit Unterhaltszahlungen sein? Haben die was mit dem Umgang zu tun?

Du schreibst Ex-Frau, also wart ihr verheiratet, dann müsstest du ja auch das geteilte Sorgerecht haben. In dem Fall hast du zu lange gewartet. Du hättest sofort verhindern müssen das sie wegzieht mit dem Kind. Wenn vor dem Wegzug keine gerichtliche Umgangsregelung bestanden hat, dann hast du jetzt keine Chance mehr zu verlangen das sie dir das Kind mal bringt oder abholt.

Wie ist das in eurem Fall? wie lange seid ihr schon getrennt? Wann ist sie genau weggezogen? Gibt es einen Umgangsbeschluß? wenn ja von wann?

Mit 12 Jahren kann das Kind alleine Bahn fahren, wenn es von der Muter dem Zugbegleiter übergeben wird und Du das Kind am Zielbahnhof am Zug abholst. Zur Kostenbeteiligung kann ich leider nichts sagen. Im übrigen kann jeder Mensch seinen Wohnsitz frei wählen.

Die Mutter kann ihren Wohnort frei wählen, aber bei gem. Sorgerecht das Kind nicht mitnehmen. Dafür braucht sie die Unterschrift (die "Erlaubnis") des Vaters. Sonst begeht sie die STRAFTAT Kindesentzug.

Wir waren lange verheiratet. Sorge recht ist halb halb. Aufenthalts bestimmungsrecht bei beiden! Habe mit Jugendamt telefoniert. Sie konnte mir keine Auskunft geben. Hat mich an einen Anwalt verwiesen. Werde mal einen Rechtspfleger kontaktieren. Habe den kleinen heute abgeholt. War 9 Std genau unterwegs für 700 km! Das sind ja kosten und zeit. Der kleine würde gerne mit der Bahn fahren. Wäre für mich auch am einfachsten. Aber die Mutter will es einfach nicht! Mal sehen was der Rechtspfleger vom Gericht dazu sagen wird!

Erlaubnis....von wem? Du kannst ihr doch nicht verbieten en Wohnort zu wählen!

Die Mutter kann ihren Wohnort frei wählen, aber bei gem. Sorgerecht das Kind nicht mitnehmen. Dafür braucht sie die Unterschrift (die "Erlaubnis") des Vaters. Sonst begeht sie die STRAFTAT Kindesentzug.