mündliche Zusage beim Hausverkauf

3 Antworten

Dies kann nur ein Anwalt beantworten.

Aber eine kurze Google Suche hat auf mehreren Seiten für Grundstücksverkäufe ergeben:

"Ein "gültiger" Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung (Beglaubigung reicht nicht aus)."

Also ist die mündliche Zusage nicht bindend.

Weder eine mündliche noch eine schriftliche Zusage sind beim einem Hausverkauf in irgendeiner Form bindend! Die in Deutschland nach dem Beurkundungsgesetz vorgeschriebene notarielle Vertragsform für die Übertragung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bewirkt einen dinglichen Übertragungsanspruch für den Käufer; sonstige Absprachen sind "Schall und Rauch". Mögliche Aufwendungen, die ein potentieller Käufer im Hinblick auf einen nicht notarielle Vertagsabsprache für sich bewirkt, sind sein ausschließliches Risiko!

Moralisch auf alle Fälle!

schelm1  23.03.2014, 12:05

Kommt er dann nicht in den Himmel, wenn er sich auf das geltende Recht beruft, wonach Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte der notariellen Schriftform bedürfen!?"!

Sind organspenden unmoralisch!?!

ErsterSchnee  23.03.2014, 14:43
@schelm1

Was hat das jetzt mit der Fragestellung zu tun?