mündliche Zusage beim Hausverkauf
Ich hoffe, mir kann jemand helfen! Mein Mann und ich wolten unser Haus verkaufen, um in eine andere Stadt zu ziehen, in der unsere Tochter lebt. Wir haben auch einen möglichen Käufer unseres Hauses, dem ich am Telefon eine mündliche Zusage gegeben habe! Lange Geschichte, wir haben uns nun nach langer Überlegung entschieden, doch hier zu bleiben. Meine Frage ist nun: Ist diese mündliche Zusage am Telefon bindend? Wäre dankbar für jede Antwort!
3 Antworten
Dies kann nur ein Anwalt beantworten.
Aber eine kurze Google Suche hat auf mehreren Seiten für Grundstücksverkäufe ergeben:
"Ein "gültiger" Vertrag bedarf der notariellen Beurkundung (Beglaubigung reicht nicht aus)."
Also ist die mündliche Zusage nicht bindend.
Weder eine mündliche noch eine schriftliche Zusage sind beim einem Hausverkauf in irgendeiner Form bindend! Die in Deutschland nach dem Beurkundungsgesetz vorgeschriebene notarielle Vertragsform für die Übertragung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten bewirkt einen dinglichen Übertragungsanspruch für den Käufer; sonstige Absprachen sind "Schall und Rauch". Mögliche Aufwendungen, die ein potentieller Käufer im Hinblick auf einen nicht notarielle Vertagsabsprache für sich bewirkt, sind sein ausschließliches Risiko!
Moralisch auf alle Fälle!
Was hat das jetzt mit der Fragestellung zu tun?
Kommt er dann nicht in den Himmel, wenn er sich auf das geltende Recht beruft, wonach Verträge über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte der notariellen Schriftform bedürfen!?"!
Sind organspenden unmoralisch!?!