Mündliche Zusage zu einer Arbeitsstelle, nun doch Absage erteilen?

4 Antworten

Nein, der Arbeitgeber kann nicht rechtlich gegen Dich vorgehen. Eine mündliche Zusage reicht in diesem Fall nicht aus, Du musst schon den Arbeitsvertrag unterschreiben.

Außerdem: Welcher Arbeitgeber will einen Arbeitnehmer, der nicht will, zwingen bei ihm zu arbeiten?

Ruf an und sag Bescheid, dass Du Dich für eine andere Stelle entschieden hast.

Alles Gute!

Meines Wissens sind mündliche Verträge bindend.

Aber: Du hast ja immer eine Probezeit, in der Du mit zweiwöchiger Frist kündigen kannst. Der AG hätte sicher kein Interesse, Dich zu zwingen, zu erscheinen, wenn Du sofort kündigst.

Deswegen würde ich -nachdem mit dem neuen AG alles unter Dach und Fach ist, bei dem ersten AG anrufen und den Fall ganz ehrlich schildern, und möglichst eine Begründung bringen, die nicht den ersten Arbeitgeber schlecht macht, sondern persönliche Beweggründe, die jeder versteht, angeben (kürzerer Arbeitsweg, bessere Bezahlung etc., aber nicht: Die Leute dort sind sympathischer ).

Und um Verständnis bitten, dass Du Dich deswegen doch für den anderen AG entschieden hast.

Wenn du den Vertrag nicht unterschrieben hast, kannst du es absagen. Da mit einer Mündlichen zusage kein Vertrag zustande kommt. Also kein Problem.

Rein rechtlich gilt auch ein mündlicher Arbeitsvertrag. Aber um daraus eine Kündigung vor Antritt der Stelle auszuschließen, hätte das schriftlich vereinbart sein müssen.

Melde dich umgehend dort und schildere das. Dann hat ein anderer vielleicht noch eine Chance auf diese Stelle