Mündliche Zusage bei einem Praktikum verbindlich?

4 Antworten

Soweit ich weiß, sind bei Verträgen egal welcher Art auch mündliche Zusagen verbindlich.

Das ist fast, aber nicht ganz richtig.

Die meisten Verträge können tatsächlich MÜNDLICH vereinbart werden.

Es gibt zwar Ausnahmen. Bei manchen Vertragsarten ist die Schriftform zwingend erforderlich, zum Beispiel beim Grundstückskaufvertrag.

Arbeitsverträge gehören allerdings nicht dazu. Sie werden zwar meist schriftlich vereinbart, können aber auch mündlich abgeschlossen werden und sind dann genau so wirksam wie ein schriftlicher Arbeitsvertrag.

Insofern hast du mE Recht.

Das Problem ist nur, dass du die Zusage des Anwalts wahrscheinlich nicht beweisen kannst. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei. Oft ist man im Recht, kann sein Recht aber nicht beweisen.

Das tut mir wirklich sehr leid für dich, ich kann dich gut verstehen. Aber bitte ärgere dich nicht, denn dadurch wird es ja noch schlimmer. Ich würde an deiner Stelle einfach mal bei einem anderen Anwalt nachfragen, ob du bei ihm ein Praktikum machen kannst. Und vielleicht gefällt es dir dort dann viel besser.

Alles Gute :)



Hallo :-)

Leider hat eine mündliche Zusage keine Rechtswirkung. Die Zusage müsstest du in schriftlicher Form haben, sodass diese auch eine rechtliche Wirkungen erzielen kann.

Es tut mir leid und wünsche dir alles Gute :)

danke, das werde ich jetzt in Zukunft auch so machen, wenn der Betrieb sich quer stellen sollte, hat sich das für mich dann erledigt und gerade beim Anwalt hab ich gedacht, zählt dann das Wort. Also weiter suchen, gibt ja nicht nur einen Anwalt. 

@wolkenfrei2015

Genau. Bestehe immer auf eine schriftliche Zusage. Ohne eine schriftliche Zusage kann man dir sonst etwas erzählen.

Mündlich ist oft nicht verbindlich. Am besten ist es immer was Schriftlich zuhaben. 

Eine mündliche Zusage zählt da leider nicht.