mündliche Lohnerhöhung = freiwillige Leistung?
Hallo Zusammen,
in meinem Arbeitsvertrag von 2010 wurde ein Bruttogehalt X festgelegt. Ich bekomme seit 2 Jahren eine Lohnerhöhung, welche jedoch nur mündlich vereinbart ist. Ist diese Vereinbarung bindend, oder kann diese mit einer Klausel wie "Soweit eine zusätzliche Leistung vom Arbeitgeber gewährt wird, handelt es sich um eine freiwillige Leisung, auf die ein Rechtsanspruch nicht besteht und auch bei einer mehrfachen Gewährung nicht begründet werden kann" jederzeit eingestellt werden?
Vielen Dank im Voraus.
7 Antworten
Es handelt sich doch um eine Lohnerhöhung. Das ist was anderes als eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers (das ist eher Weihnachts- oder Urlaubsgeld, wenn es nicht im Vertrag zugesichert ist). Von daher brauchst du dir keine Sorgen zu machen. Sollte er diese Lohnerhöhung entziehen, kannst du dagegen vor dem Arbeitsgericht klagen.
Eine friewillige Leistung ist eine einmalige Zahlung wie Weihnachtsgeld und andere Gradifikationen. Eine Lohnerhähing kannst Du in Deinen monatlichen Gehaltsabrechnungen nachvollziehen. Bei Lohnerhöhungen werden keine neuen Arbeitsverträge gemacht.
Solange es mündlich ist, kannst du ja schwer nachweisen, ob dein Chef dir dies wirklich versprochen hat, spätestens mit den Kontoauszügen kannst du ja einen Beweis liefern, der dir helfen könnte
Ist keine freiwillige Leistung, da es ja als Lohn ausgewiesen ist und Lohn nicht freiwillig gezahlt wird.
Bevor Missverständnisse aufkomme. Die Lohnerhöhung wird nicht "schwarz" bezahlt. Zudem wird dies auch als Gehalt in der Lohnabrechnung aufgeführt