Wechselt man direkt nach Lohnerhöhung in die freiwillige Krankenkasse, wenn man die Grenzen überschreitet?

7 Antworten

Das Jahresarbeitsverdienst ist maßgeblich. In der gesetzlichen ändert sich aber eigentlich nichts für dich. Nur wenn es um die Möglichkeit geht, in die private zu wechseln, ist das relevant.

Hallo,

man multipliziert das monatliche Brutto ab der Gehaltserhöhung mit 12 und addiert alle Sonderzahlungen in den nächsten 12 Monaten dazu. Überstunden, Gewinnbeteiliugungen etc. sind unsicher und bleiben außen vor. Das gilt auch für Kinderzuschläge und Zulagen für Verheiratete.

Die Jahresarbeitsarbeitsentgeltgrenze nach § 6 SGB V beträgt 2015 54.900 Euro. Wenn man diese Grenze überschreitet und am 31.12.2015 auch die neue Grenze für 2016 (Wert ist noch unbekannt), endet die Krankenversicherungspflicht in der gesetzlichen Kranenversicherung zum 31.12.2015.

Gruß

RHW

 

 

Wenn Du die Jahresarbeitsentgeltgrenze des laufenden Jahres überschritten hast und dies auch vermutlich das darauffolgende Jahr so ist, erfolgt das Ende der Versicherungspflicht zum 31.12. jenen Jahres, in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze das erste Mal überschritten wurde.

Dein Arbeitgeber meldet Deine Versicherungspflicht bei Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse zum 31.12. ab.

Du hast dann das Wahlrecht zwischen privat und freiwillig gesetzlich.

Legst Du Deinem Arbeitgeber keinen Versicherungsnachweis einer privaten Versicherung vor, meldet er Dich bei Deiner bisherigen Krankenkasse als versicherungsfreien Arbeitnehmer an. Die freiwillige Versicherung beginnt dann automatisch.

Das heißt für Dich, dass Du nichts extra tun musst, wenn Du weiterhin bei Deiner gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchtest.

Nur wenn Du in die private möchtest, müsstest Du selbst etwas tun.

Erfolgt immer Anfang des Jahres.

Wenn Du letztes Jahr die Entgeltgrenze überschritten hattest und voraussichtlich im aktuellen Jahr die Grenze ebenfalls überschreitest, dann hast Du die Wahl entweder weiterhin freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse zu bleiben (was empfehlenswert ist).

Oder dir steht es offen in eine private Krankenkasse zu wechseln, diesen Schritt solltest Du dir aber ganz gründlich überlegen.

Du wechselst nicht direkt in die private Krankenversicherung (PKV).

Das würde ich dir persönlich auch abraten. Du stehst ohne die zusätzlich erforderlichen Verträge über der Basisversicherung, nur mit der Basisversicherung der PKV schlechter da,  wie in der gesetzl. Krankenkasse (GKV)

Insbesondere machen sich die hohen beiträge der PKV im Alterbemerkbar, wenn deine rente nicht mehr reicht um die PKV Beiträge zu bezahlen.

Wenn du die beitragsbemessungsgrenze überschreitest, kannst du auch freiwillig in der GKV versichert bleiben.

In deinem Fall ist das Jahresges. Einkommen maßgebend.

Kommst du nicht über die Jahresarbeitsentgeltgrenze,

seit 1. Januar 2015 beträgt diese für alle Bundesländer einheitlich

54.900.00 Euro jährlich oder 4.575,00 Euro monatlich,

so bleibst du in der GKV.