Müll aus Autofenster werfen

14 Antworten

Das hat mit Denunzieren gar nichts mehr zu tun, es ist ein Ärgernis, wenn Leute Müll aus fahrenden Autos werfen! Das kann sogar zum Unfall führen, wenn der Müll dem Hintermann an die Windschutzscheibe klatscht.

So was gehört in der Tat angezeigt und es wird auch etwas getan.

Welche Strafen es gibt, weiß ich nicht, aber ich hoffe, dieser Müllwerfer muss die gesamte Straße kehren.

johanna72 
Fragesteller
 21.09.2010, 09:46

Ich will den Müllwerfer ja nicht verteidigen, aber hat den Müll aus dem geparkten Auto geschmissen bevor er losgefahren ist. Gefährdet wurde meiner Meinung nach niemand.

swallowtail  21.09.2010, 09:48
@johanna72

Egal, ob geparktes Auto oder aus dem fahrenden Auto. Das gehört bestraft und angezeigt.

Drachentoeter  21.09.2010, 09:51
@johanna72

Wenn du Anwohner wärst und der Müll dann irgendwan vor deiner Haustür liegt möchte ich dich sehen. Was die gefährdung angeht, das Argunment solltest du noch mal überdenken, der Scheiß bleibt bei Wind nicht liegen.

Ein Kumpel von mir arbeitet beim Ordnungsamt. Er hat mit viel erzaehlt und ich kenne seinen Job etwas. Sofern eine Anzeige erfolgt ist, wird das Ordnungsamt oder die Polizei taetig. Kann sein, das er einen Bussgeldbescheid bekommt, aber wenn er Einspruch dagegen erhebt und es nur Aussage gegen Aussage steht und es keine weiteren Zeugen gibt, kann die Sache nur eingestellt werden.

FreeEagle  21.09.2010, 09:51

Wozu weitere Zeugen, wenn es der Anwohner doch gesehen hat?

Drachentoeter  21.09.2010, 09:54

Bitte nicht dieser Unsinn mit Aussage gegen Aussage. Wenn die Aussage des Zeugen glaubhaft ist kann durchaus mehr der als der Aussage des Autofahrer geglaubt werden. Im übrigen bringt es mehr den Betreiber des Mc Donald an zu scheißen, den der kann durchaus dazu verpflichtet werden den Müll zu beseitigen.

Chrisssss1  23.09.2010, 14:37
@Drachentoeter

Ein einziger Zeuge reicht niemals. Es wird immer Ausage gegen Ausage bleiben. Ist eben die typische 1:1 Situation. Waere ja auch sehr schlimm, wenn mehr der Aussage des Zeugen geglaubt werden wuerde. Vielleicht will der Zeugen ja nur den anderen anscheissen ohne richtigen Grund. Vielleicht hatten die beiden frueher mal Stress und der andere will sich jetzt nur raechen. Hoechstwahrscheinlich wuerde erst gar kein Verfahren eroeffnet werden, wegen Geringfuegigkeit. Es gibt keinen einzigen Richter in Deutschland, der bei so einer "kleinen" Sache jemand verurteilen wuerde, sofern Aussage gegen Aussage steht.

Den Quatsch mit "Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Es entscheidet im Streitfall ein Gericht anhand der Glaubwürdigkeit der Zeugenaussagen.

Und:

Der Anwohner IST der Zeuge und kann den Fahrzeugführer identifizieren.

Wenn eine Anzeige bei der Polizei gemacht wurde, wird diese direkt tätig. Der Fahrzeughalter hat innerhalb von 3-5 Tagen eine "Anhörung als Betroffener" im Briefkasten und soll sich dann innerhalb von 14 Tagen dazu äußern. Dann gibt es entweder ein Verfahren oder ein Bußgeld!

also die polizei wird sich damit bestimmt nicht befassen und das ordnungsamt könnte es tun ,aber ich bezweifle ob sie es tun ,denn allein nur das kennzeichen zu nennen und wen anzeigen reicht nicht ,da fehlt die beweispflicht ,es kann ja auch ein racheakt sein ,ich denk das ganze bringt nichts