MPU wegen zu schnellem Fahren?

7 Antworten

würde gern wissen ob es was bringen würde damit zum Anwalt zu gehen und so mehr kosten auf mich zukommen ?? oder gleich einfach die MPU zu
machen und hoffen das sie mir mein schein nicht wegnehmen !

Den Weg zum Anwalt kannst Du Dir sparen, kostet nur Geld und bringt nichts.

Im §2a Abs.5 StVG heißt es:

Die zuständige Behörde hat in diesem Fall in der Regel die Beibringung
eines Gutachtens einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für
Fahreignung anzuordnen, sobald der Inhaber einer Fahrerlaubnis innerhalb
der neuen Probezeit erneut eine schwerwiegende oder zwei weniger
schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat.

Die Fahrerlaubnis war Dir entzogen und wurde neu erteilt, dann gab es die Geschwindigkeitsübertretung welche einen schwerwiegender Verstoß darstellt - die MPU ist die logische Folge davon.

Du bist nicht einmal zu schnell gefahren, sondern hast schon mehr auf dem Kerbholz.

Und der Brief dürfte nicht von der Straßenverkehrsordnung sein, die kann nämlich nicht schreiben.

AceSan80 
Fragesteller
 11.02.2016, 12:27

KVR um genau zu sein Hauptabteilung III Straenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Im Prinzip ist es ganz einfach: wenn die zuständige Behörde das Gefühl hat, dass jemand schlicht zu dumm ist, ein Auto vorschriftsgemäß zu führen, dann kann eine MPU angeordnet werden.

Wenn man zuerst in der Probezeit mit 1,4 Promille Auto fährt und in der verlängerten Probezeit gleich mit über 30 km/h zu schnell rast, dann ist ein solcher Test mehr als angebracht. Denn offensichtlich ist kein Lerneffekt eingetreten, Patient hin oder her.

Wenn du durch einen solchen Leichtsinn einen Unfall baust, braucht nicht nur dein Patient Hilfe, sondern du gleich mit und womöglich noch eine unschuldige Person.

Ob dir der Anwalt helfen kann, weiß ich nicht. Du hast doch gewußt, dass du in der Probezeit bist und was dich eventuell erwartet.

http://mpu-alarm.de/mpu-offenes-wort.php

Aufforderung zur MPU erhalten - dann Anwalt einschalten?

Davon sollte man sich in den meisten Fällen nicht all zuviel versprechen.

Ein Zitat aus  obigem Link.

lg

Nein, nicht weil Du einmal zu schnell unterwegs warst, sondern wegen den Geschichten davor. Und ja ein Anwalt kann nicht schaden, allerdings wird er nicht viel ausrichten können, aber eine Erstberatung würde ich an Deiner Stelle schon machen, zudem hast Du auch im Pflegedienst keine Sonderrechte.