Motorradspiegel ohne E-Nummer legal?

3 Antworten

Spiegel müssen nicht geprüft werden,  sondern nur die nötigen Abmessungen einhalten. 

Ein E-Zeichen vereinfacht aber die Sache, da dann keiner rummessen und rummdiskutieren braucht. 

Und wenn da E geprüft steht, dann wird das auch auf dem Spiegel irgendwo gekennzeichnet sein. Wozu sollte man sie sonst prüfen lassen ?

rampe6  09.03.2016, 09:42

... das stimmt so nicht ganz - wenn werksseitig ein Spiegel mit Prüfzeichen dran war, dann darf dieser nur durch einen mit Prüfzeichen ersetzt werden.

Hängt mit der Gesamtgenehmigung des Fahrzeugs nach EU Richtlinien zusammen.

Normalerweise interessiert das aber kaum, wenn die Größe passt.

Mindestens 1 Spiegel an der linken Lenkerseite ist vorgeschrieben.

Ab Baujahr 01.01.90 und einer VMax schneller als 100 km/h, sind 2 Spiegel vorgeschrieben.

Die Spiegelfläche muss mindestens 60 cm² (Richtlinien BMV über Ausführ. und Anbringung von Spiegeln VkBl 1966, S. 338; gilt für Fahrzeuge nach alter StVZO-Zulassung) haben.

Nach EG Norm (RiLi 97/24 EG) muss die Spiegelfläche 69 cm² sein; so soll ein runder Spiegel nicht weniger als 94 mm im Durchmesser betragen, ein rechteckiger Spiegel soll ca. 15 x 10 cm messen (EG-Norm gilt für nach EU-Recht zugelassenen Fahrzeuge, ab 06.1999. Diese Spiegel müssen dann auch eine e bzw. E -Kennzeichnung tragen).

Sogenannte F1 Spiegel sind zumeist nicht zulässig, da die Spiegelfläche
meist zu gering ist (Rechteck etwa 5 x 10 cm = 50 cm²),


Kann man nicht so pauschal beantworten,  kommt auf das Baujahr und das Zulassungsrecht an. Nimm am besten deine Papiere und geh zum TÜV.  Dann bist du eigentlich auf der sicheren Seite.